Zur Artikelserie “Arbeitsunfähigkeit” erreichten die “Rauchenden Köpfe” zahlreiche Leserfragen – so auch zur Abrechnung der Formulare, die bei längerer AU von den Kassen versendet werden (siehe Kasten unten).
“Der Hausarzt” 1/23 berichtete in Teil 2 der Serie über die “Post von der Kasse” im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit (AU) und die gesetzliche Verpflichtung darauf zu antworten.
Es geht hier um die Anfragen auf
- Muster 11 (Bericht für den MDK),
- Muster 52 (Fortdauer der AU) und
- Muster 53 (Zusammenhang von AU-Zeiten).
Leicht erschließt sich den Adressierten der Sinn des Formulars 11 und 53: Manche Ärztinnen und Ärzte schreiben dem Medizinischen Dienst lieber (Muster 11) als zu telefonieren. Muster 53 braucht es, weil die Krankengeldauszahlung zeitlich begrenzt ist.
Hingegen ist bei Muster 52 der Sinn oft schwerer zu erkennen. Gerüchteweise gibt es Praxen, die solche Anfragen bei der ersten Zusendung vor allem dann in den Schredder stecken, wenn sich die Antworten schon aus der Diagnose (z.B. Tumor- oder psychische Erkrankungen) ergeben.
Cave: Damit würde man gesetzeswidrig handeln!
Besser sind knappe Antworten, die durchaus auch auf die Sinnlosigkeit der Anfrage abheben dürfen. Die Erfahrung der “Rauchenden Köpfe” zeigt, dass dadurch langfristig sogar die Zahl der Anfragen spürbar zurückgeht.
Mit diesen möglichen Antworten auf Muster 52 kommen Sie nicht in die Verlegenheit, gutachtliche Stellungnahmen all zu oft abzugeben und sparen Zeit:
- Welche Diagnose bedingt AU? “Die Diagnose(n) kann/können dem entsprechenden Formular Muster 1 entnommen werden.”
- Welche Tätigkeit? “Bekannt”.
- Zeitpunkt absehbar? “gutachtliche Fragestellung – MD?”.
- Welche Therapie? “leitliniengerecht”
- Mitbehandler? “Sind möglicherweise mir unbekannte Gebietsfachärztinnen und -ärzte. Im deutschen Gesundheitswesen ist eine primärärztliche Versorgung nicht gewünscht, auch wird der Berichtspflicht oft nicht genügt, so dass unsere Aktenlage systembedingt lückenhaft ist.
- Weitere Maßnahmen? Unter “Sonstiges” eintragen: “Unterlassung weiterer Kassenanfragen”.
- Gibt es bei Überwindung AU andere Probleme? “Nein”
- Droht Erwerbsminderung? “gutachtliche Fragestellung – MD?”.
- Sonstiges: “per EDV erstellt und versandt, ohne Unterschrift gültig.” und “Anfrage(grund): überflüssig – nicht zeitgerecht – nachvollziehbar.”
Es soll Praxen geben, die die Vordruckvereinbarung “kreativ” umsetzen und für die Beantwortung von AU-Anfragen nicht den in der Praxissoftware (PVS) hinterlegten oder von der Kasse übersandten Vordruck verwenden, sondern sich einen eigenen erstellen. Aber auch das ist sicher nur ein Gerücht.