Terminservice- und VersorgungsgesetzTSVG kommt mit Verspätung

Bislang war der 1. Mai anvisiert - doch nun tritt das umstrittene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) erst im Laufe des Monats in Kraft. Damit Ärzten kein Regress droht, sollten sie die neuen Leistungen auch wirklich erst verordnen, wenn das Gesetz veröffentlicht ist.