GOÄWann ist der Corona-Test eine IGeL?
Für Tests auf das neue Coronavirus (SARS-CoV-2) gibt es viele Abrechnungsmöglichkeiten. Einige davon sind auch als individuelle Gesundheitsleistung möglich.
Für Tests auf das neue Coronavirus (SARS-CoV-2) gibt es viele Abrechnungsmöglichkeiten. Einige davon sind auch als individuelle Gesundheitsleistung möglich.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung bringt einen eigenen KIM-Dienst auf den Markt. Die Konditionen sind Praxen durchaus attraktiv.
Alle vier Anbieter des elektronischen Heilberufsausweises der Generation 2 (eHBA G2) haben die entsprechend nötige Zulassung erhalten. Das teilte die Bundesärztekammer im September mit, nachdem sie medisign zugelassen hatte. Weiterhin…
Aus den Erfahrungen des Corona-Frühjahrs haben die "Rauchenden Köpfe" Forderungen für die Praxis abgeleitet. Vor allem sollten Hausärzte jederzeit mit Neuregelungen rechnen. PLUS: EBM-, GOÄ- und Palliativ-Spickzettel für Q4/2020.
Der Bewertungsausschuss hat für Corona-Antigentests eine EBM-Ziffer geschaffen. Die Anwendung der 02402 EBM wird erweitert und bekommt einen neuen Zuschlag.
Die Hoffnung vieler Hausärzte hat sich erfüllt: Bundesärztekammer und PKV-Verband haben unter anderem die GOÄ-Regelung für Hygienemaßnahmen verlängert. Doch ein Wermutstropfen bleibt.
Die deutsche Corona-Warn-App wird um neue Funktionen ergänzt. Zudem kann sie künftig auch in zehn weiteren europäischen Ländern eingesetzt werden.
Rückwirkend zum April haben für Ärzte zahlreiche Corona-Ausnahmen in der GOÄ gegriffen. Diese sind bis 30. September begrenzt - vorerst.
E-Akten sollen allen Versicherten ab 1. Januar 2021 zur freiwilligen Nutzung angeboten werden. Dabei drohen jedoch Warnungen vor unzureichendem Datenschutz an Millionen Versicherte.
Ein pauschales Attest reicht nicht, um von der Maskenpflicht in Schulen befreit zu werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Würzburg.
Nach den gescheiterten Honorarverhandlungen hat nun der Erweiterte Bewertungsausschuss gesprochen: Der Orientierungswert steigt für 2021 um 1,25 Prozent. Die Ärzte zeigen sich bitter enttäuscht.
Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.