Berlin. Hausärztinnen und Hausärzte können aktive und ehemalige Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren zum Lungenkrebsscreening beraten (Hausärztliche Praxis berichtete). Auch stehen die EBM-Leistungen, die ab dem 1.April zur Verfügung stehen, fest.
Die wichtigsten Informationen zum Lungenkrebsscreening hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jetzt in einer Praxisinformation kompakt zusammengefasst.
Voraussetzungen, Leistungen, Vergütung
Neben den Voraussetzungen, die Hausärztinnen und Hausärzte, Internisten sowie Radiologen mitbringen müssen, sind auch die Abrechnungspositionen der neuen Leistungen und deren Vergütung aufgelistet.
Fachärzte für Allgemeinmedizin sowie hausärztlich oder fachärztlich tätige Internisten brauchen keine Genehmigung, so die KBV. Sie müssen jedoch gegenüber der zuständigen KV nachweisen, dass sie bei der Weiterbildung zum Facharzt oder durch Fortbildung Wissen im Bereich der Lungenkrebs-Früherkennung erworben haben.
red
