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DigitalisierungGematik sieht “kontinuierlichen Hochlauf” bei ePA

Ab Oktober sind Praxen verpflichtet, die elektronischen Patientenakten (ePA) zu befüllen. Viele Praxisteams beschäftigen sich bereits jetzt mit der ePA. Und haben jede Menge Fragen.

Seit Ende April können elektronische Patientenakten befüllt werden - je nachdem, ob PVS-Hersteller das Modul auch bereit gestellt haben.

Berlin. 28 Millionen elektronische Patientenakten (ePA) wurden bereits angesteuert, so Lena Dimde, ePA-Projektleiterin bei der Gematik.

Es sei “ein kontinuierlicher Hochlauf” bei der Befüllung der ePA zu beobachten, erklärte Dimde bei der online Veranstaltung der Gematik: „ePA für Praxen“ am Mittwoch (25.6.). Über vier Millionen Dokumente seien bereits von Ärztinnen und Ärzten eingestellt worden.

Es sei auch besser, sich bereits jetzt mit der ePA zu beschäftigen und nicht erst am 1.Oktober damit zu beginnen, rieten sowohl Gematik-Geschäftsführer Dr. Florian Fuhrmann als auch Dr. Philipp Stachwitz, Stabstelle Digitalisierung KBV. Dank der Rückmeldungen der Anwender hätten auch einige PVS-Hersteller deutliche Fortschritte gemacht und Verbesserungen bei ihrer Software vorgenommen.

Ab Oktober: ePA muss tadellos laufen

Immer noch zeige sich, so Stachwitz, dass die ePA von einigen Herstellern ganz prima funktioniere, bei anderen hake es nach wie vor. Großer Knackpunkt sei auch, dass Kliniken immer noch nicht bereit seien für die ePA bzw. nicht in der Lage seien, Praxen etwa Entlassbriefe digital zukommen zu lassen.

“Spätestens wenn die Verpflichtung zur Befüllung ab Herbst greift, darf es keinerlei Entschuldigungen mehr geben. Dann muss die ePA ohne Wenn und Aber tadellos laufen”, betonten die beiden Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier noch Ende April.

Die ePA-Testpraxen in den Modellregionen, so Dimde, zeigten sich erfreut über ePA-aktive Praxen. Nun sei es endlich möglich, nicht nur selbst Dokumente einzustellen, sondern auch welche von anderen Praxen einzusehen.

Zahlreiche Fragen von Praxisteams

Erste Vernetzungseffekte stellten sich ein, besonders der Blick auf die Medikationslisten werde zunehmend positiv bewertet. Auch in Kliniken gehe es voran, so Dimde. So habe das Albertinenkrankenhaus aus der ePA-Testregion Hamburg jüngst veröffentlicht, dass es ePA-ready sei.

Der Chat zur Veranstaltung mehrte sich indes mit Fragen von Praxisteams. Viele wollten zum Beispiel wissen, ob eine Zustimmung des Patienten zur Befüllung der ePA nötig ist.

Grundsätzlich sei es schon nötig, Patienten zu informieren, dass etwas in die ePA eingestellt werde, erklärte Stachwitz. Dazu sei aber bereits ein Aushang in der Praxis möglich.

Jede Menge Materialien zur Information der Versicherten stünden Praxen zur Verfügung, so Stachwitz. Praxisteams sollten es sich so einfach wie möglich machen. Ansonsten müsse ein Versicherter aktiv widersprechen, wenn er nicht will, das Dokumente eingestellt werden.

ePA bei Kindern: Heikle rechtliche Fragen

Auf Ausnahmen, bei denen besondere Hinweispflichten gelten– wie heikle Dokumente (zum Beispiel stigmatisierende Erkrankungen – HIV, psychologische Erkrankungen, Schwangerschaftsabbruch), wies Dimde hin. Ansonsten gilt: Will ein Versicherter grundsätzlich keine ePA, ist dafür seine Krankenkasse und nicht die Praxis zuständig.

Auf die Frage nach dem Einverständnis getrennter Eltern, beide mit Sorgerecht ausgestattet, jedoch unterschiedlicher Meinung beim Einstellen von bestimmten Dokumenten ihrer Kinder in die ePA konnte weder Stachwitz noch Dimde Antworten geben. Das Thema sei so komplex und heikel, dass selbst Juristen ins Schwitzen kommen würden, erklärte Stachwitz.

“Wir haben dazu eine Position”, so Stachwitz und zwar dass die Opt-out Lösung bei der ePA erst bei über 18 Jährigen greife. Der Gesetzgeber habe jedoch 15 Jahre ins Gesetz geschrieben.

Frust im Chat

Viele Ärztinnen und Ärzte bzw. Praxisteams, die mit Spannung die Session mit ihrem PVS-Hersteller erwartet hatten, wurden enttäuscht. Angekündigt war, dass die Nutzer ihre Fragen zur ePA direkt an ihre Hersteller hätten stellen können.

Im Chat mehrten sich die Rückmeldungen, dass die Links zu den jeweiligen PVS-Herstellern nicht funktionierten. Ob bzw. bei welchem PVS-Hersteller es dann doch noch geklappt hat, konnte die Redaktion Hausärztliche Praxis nicht feststellen.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat ein umfangreiches Paket zur ePA mit Informationen und Materialien (Patienteninformationen, Aushänge) auf seiner Website hinterlegt: ePA – die elektronische Patientenakte für alle

Informationen und Materialien der KBV zur ePA für alle finden Sie unter: KBV – Elektronische Patientenakte – ePA

Erklärvideos, FAQ und Infomaterialien (Aufsteller, Plakate, Flyer), die von der Gematik zur ePA für alle bereit gestellt werden, finden Sie unter: Gematik zur ePA für alle

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