Laut Psychotherapie-Vereinbarung vom 1. Januar 2025 darf ein Therapeut mit einer Gruppe am selben Tag zwei lange Sitzungen (je 100 Minuten) durchführen.
Im EBM ist bislang allerdings geregelt, dass dafür zwei voneinander getrennte Sitzungen erforderlich sind. Diesen Widerspruch hat der Bewertungsausschuss jetzt aufgelöst und entsprechende redaktionelle Anpassungen im Abschnitt 35.2 EBM vorgenommen, die ab dem vierten Quartal gelten.
red