Ab dem dritten Quartal kann die außerordentliche klinische Intensivpflege (AKI) auch nach einem Arzt-Patienten-Kontakt per Videosprechstunde verordnet werden. Der obligate Leistungsinhalt der 37710 EBM im Abschnitt 37.7 EBM wird entsprechend geändert. Das hat der Bewertungsausschuss Ende April beschlossen.
Bei der Durchführung in einer Videosprechstunde muss dies mit einer bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung dokumentiert werden. Im Übrigen kann auch die Folgeverordnung einer außerklinischen Intensivpflege nach dem Arzt-Patienten-Kontakt per Videosprechstunde erfolgen bzw. die Kostenpauschale 40128 im Abschnitt 40.4 EBM wird entsprechend ergänzt.
Der Beschluss steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
red
