Vertragsärztinnen und -ärzte können bis zu 50 Prozent aller Patientinnen und Patienten ausschließlich per Video behandeln, ohne dass in dem Quartal ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt (pAPK) stattgefunden haben muss. Das hat der Bewertungsausschuss (BA) rückwirkend zum 1. April 2025 beschlossen.
Bei der Fallzählung ist es nun nicht mehr relevant, ob die Behandelten der Praxis bekannt oder unbekannt sind. Denn die im zweiten Quartal 2025 eingeführte Differenzierung der Obergrenze zwischen bekannten und unbekannten Patientinnen und Patienten hebt der BA nun wieder auf.
Wichtig in der Praxis: Weiterhin zählen Fälle aus dem Notdienst oder Akutfälle über die Terminservicestelle nicht dazu. Den Zuschlag nach 01452 EBM darf man wie bisher nur für bekannte Patientinnen und Patienten ansetzen.