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Konnektoren und Co.Ist Ihre Praxis vom großen TI-Tausch betroffen?

Zehntausende Komponenten zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) müssen bis Jahresende getauscht sein. Welche Hersteller bieten bereits Updates und Folgemodelle? Welche Lieferzeiten gelten? Und was gilt es beim Austausch zu beachten? Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, woran Sie erkennen, welche Teile in Ihrer Praxis betroffen sind – aufgeschlüsselt nach Komponenten und Herstellern.

Konnektoren der ersten Generation: Bald sollen statt der physischen Geräte nur noch sogenannte TI-Gateways die Verbindung in die TI sichern.

Berlin. Um sich vor einem temporären Totalausfall der Telematikinfrastruktur (TI) zu schützen, sollten Hausärztinnen und Hausärzte zeitnah gezielt alle Komponenten in der eigenen Praxis prüfen und dabei möglicherweise auch ihren IT-Dienstleister zu Rate ziehen. Denn von der notwendigen Umstellung aufgrund auslaufender Sicherheitszertifikate können – je nach Hersteller – sämtliche Bausteine der TI-Anbindung betroffen sein:

  • Konnektoren
  • Praxisverwaltungssystem (PVS) inklusive Kommunikationsdienst KIM
  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
  • Praxisausweis (S-MCB)
  • E-Health-Kartenterminal und -Tastatur samt gSMC-KT

Während bei einigen ein einfacher Blick reicht, um zu erkennen, ob die Komponente zum Jahresende ausgetauscht sein muss, ist dies bei anderen für Technik-Laien schwer bis gar nicht ersichtlich, wie eine umfangreiche Recherche des Teams von Hausärztliche Praxis unter den führenden Anbietern zeigt.

Praxis-Tipp: Die Gematik empfiehlt Praxen aktuell ausdrücklich, ihren IT-Dienstleister zu kontaktieren und gemeinsam zu prüfen, welche Komponenten betroffen sind. Jedoch verbuchen diese bereits ein teils erhöhtes Aufkommen an Fragen, sodass Bearbeitungszeiten mitunter höher liegen können als ohnehin üblich. Daher kann es hilfreich sein, im Vorfeld selbst herauszufinden, welche Komponenten der eigenen Praxis betroffen sind und sich beispielsweise Gedanken rund um einen Umstieg auf das sogenannte TI-Gateway zu machen.

Laut Gematik verläuft die Umstellung “nach aktuellem Kenntnisstand planmäßig”, teilte sie am Donnerstag (31. Juli) gegenüber Hausärztliche Praxis mit.

Gelegenheit für Umstieg auf TI-Gateway nutzen?

Bei dem anstehenden Austausch zeichnet sich ab, dass gerade die Hersteller der Konnektoren den Wechsel nutzen wollen, um den ohnehin geplanten Umstieg auf die sogenannten TI-Gateways zu schaffen. Sie sollen die „Einbox-Konnektoren“ bis Ende 2030 abgelöst haben, wie die Gematik Ende Juni beschlossen hat. Sprich: In Zukunft stehen in Praxen keine physischen Konnektoren in Form der kleinen Plastikboxen mehr, sondern die Anbindung verläuft rein digital.

Die Umfrage zeigt, dass die Hersteller aktuell den Umstieg auf TI-Gateway forcieren. So werden zwar noch „Einbox“-Nachfolgemodelle zur Verfügung gestellt, jedoch wird dieses deutlich weniger offen beworben.

Wichtig in der Praxis: Erwägen Hausärztinnen und Hausärzte den Umstieg auf das TI-Gateway, lohnt sich ein Blick in die genaue Kostenaufschlüsselung. So berechnen verschiedene Anbieter Einmalkosten wie “einmalige Umstellungskosten”. Diese sind – im Gegensatz zu den laufenden Betriebskosten – nicht über die TI-Pauschale abgedeckt. Laut Bundesgesundheitsministerium sollen mit der Pauschale alle Kosten des Anschlusses und des Betriebes der TI erstattet werden; da die einzelnen Anbieter der verschiedenen Komponenten jedoch unterschiedliche Preisstrukturen – und auch Vertragslaufzeiten! – aufrufen, müssen Ärztinnen und Ärzte mitunter “puzzeln”, damit diese Pauschale auch wirklich kostendeckend ist. Die KBV schlüsselt die Pauschale genau auf.

Tipp: Lieferzeiten beachten!

Die Lieferzeiten für die einzelnen Komponenten unterscheiden sich mitunter stark. Insgesamt zeigt sich jedoch: In allen Bereichen rechnen einzelne Hersteller mit längeren Lieferzeiten mit fortschreitender Zeit, wenn sich möglicherweise erst im vierten Quartal mehr Praxen mit der Bestellung der Folgekomponenten beschäftigen.

Die Gematik rät daher dazu, sich umgehend mit der Thematik auseinanderzusetzen.

Gerade im Bereich der Heilberufs- und Praxisausweise zeigt sich auch ohne den erwarteten Andrang eine vergleichsweise lange Vorbestellungszeit von mindestens vier Wochen – bei allen Anbietern.

Wichtig in der Praxis: Die Bearbeitungszeit fängt erst an zu laufen, wenn der Antrag für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) durch berufsständische Organisationen freigegeben wurde.

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Ein Marktüberblick – samt Schritt-für-Schritt-Anleitungen:

Konnektoren

Aktuell sind drei Hersteller für die bisher üblichen „Einbox-Konnektoren“, also die physisch in der Praxis vorhandenen Konnektoren, am Markt: Compugroup, Secunet und RISE. Zudem befinden sich noch Geräte von T-Systems im Einsatz, die jedoch nicht mehr neu produziert werden. Mehr als 50 Anbieter ermöglichen laut Gematik bereits die neue Form des TI-Gateways.

Ausgetauscht werden müssen die sogenannten „RSA-only-Konnektoren“, also jene Konnektoren, die lediglich eine RSA-Verschlüsselung bieten. „Bereits ab Mitte 2025 laufen die ersten betroffenen Konnektoren ab“, schreibt die Gematik. Spätestens Ende 2025 ist die Nutzung dieser Konnektoren nicht mehr möglich. Der Anteil an Konnektoren mit RSA-Verschlüsselung entfällt laut Gematik mehrheitlich auf den Anbieter secunet (ca. 28.000) und in geringerer Anzahl auf CGM/KoCo (ca. 4.500).

  • Ihr Konnektor ist von CGM/KoCo? Leider hat Compugroup auf Anfrage von Hausärztliche Praxis keine Rückmeldung gegeben (Stand 31.7.2025). Die Gematik empfiehlt Praxen, sich im Zweifel an ihren „IT-Dienstleister oder Anbieter“ zu wenden.
  • Ihr Konnektor ist von Secunet? Betroffen sind alle Geräte, die vor Mitte 2020 produziert wurden. „Diese Konnektoren können anhand der Seriennummer identifiziert werden“, erklärt das Unternehmen auf Anfrage von Hausärztliche Praxis. „Betroffen sind beim Einbox-Konnektor die Seriennummern beginnend mit <301/…> bis <306/…>. Geräte, die mit einer Seriennummer gleich oder größer <307/…> (beim Rechenzentrumskonnektor ab der Seriennummer <315/…>) beginnen, können über den 31.12.2025 hinaus eingesetzt und verlängert werden.“ Die Seriennummer kann dem Typenschild des Geräts oder dem “Sicherheitsbeiblatt Empfang und Prüfung” entnommen werden. Empfohlen wird ein Umstieg auf das TI-Gateway, das bereits zur Verfügung steht. Der Bezug eines Hardware-Konnektors sei zwar „grundsätzlich“ noch möglich; Leistungserbringer, die sich hierfür interessieren, sollten sich aber „umgehend mit Secunet-Vertriebspartnern in Verbindung setzen, um noch bestehende Bezugsmöglichkeiten zu klären“.
  • Ihr Konnektor ist von RISE? „Teilweise befinden sich Aufkleber auf den Konnektoren, die mit „ECC-Vorbereitet“ gekennzeichnet sind“, erklärt das Unternehmen auf Anfrage von Hausärztliche Praxis. „Befindet sich dieser Aufkleber nicht auf dem Konnektor, kann anhand der Codierung der ICCSN der gSMC-Ks, die über die Managementoberfläche des Konnektors eingesehen werden kann, geprüft werden, ob das Gerät betroffen ist. Die 13. Stelle der ICCSN gibt dabei Aufschluss darüber, ob der Konnektor dual-personalisiert wurde. 1 bedeutet dabei dual-personalisiert, 0 bedeutet RSA-only.“ Laut RISE stehen sowohl Austausch-Konnektoren als auch das seit August 2024 zugelassene TI-Gateway zur Verfügung, das deutlich empfohlen wird.
  • Ihr Konnektor ist von T-Systems? Die ECC-Umstellung kann Angaben des Unternehmens zufolge einfach durch den Praxisinhaber durchgeführt werden. Es stellt hierfür eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung. Wichtig: Vor der Umstellung muss mindestens die Firmware-Version 5.70.6 installiert sein; falls die Version veraltet ist, muss zunächst ein entsprechendes Firmware-Update gestartet werden.

Praxisverwaltungssysteme (PVS)

Die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme (PVS) müssen laut Gematik ein entsprechendes Software-Update bereitstellen, das die Unterstützung der ECC-Schlüssel unterstützt. Mehr als 100 Softwaresysteme sind laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) am Markt. Die Umfrage von Hausärztliche Praxis stützt sich auf die fünf populärsten Anbieter, die zusammen eine Marktabdeckung von rund 70 Prozent unter den hausärztlichen Praxen erreichen.

  • Ihr PVS ist von CompuGroup Medical (CGM), also z. B. Turbomed, CGM Medistar oder Albis?  Leider hat Compugroup auf Anfrage von Hausärztliche Praxis keine Rückmeldung gegeben (Stand 31.7.2025).
  • Ihr PVS ist von Medatixx? „Das Update befindet sich aktuell in der Entwicklung und durchläuft verschiedene Testphasen“, teilt das Unternehmen auf Anfrage mit. „Es wird fristgerecht spätestens Ende dieses Jahres im Rahmen des Quartalsupdates 26.1 ausgeliefert.“ Medatixx-Kunden würden „mit Beginn des 4. Quartals“ ausführliche Informationen erhalten.
  • Ihr PVS ist von T2med? Dann besteht kein Handlungsbedarf. T2med ist eigenen Angaben zufolge bereits seit einem Update im Frühjahr 2025 „ECC-fähig“. „Das bedeutet, dass ein Austausch der TI-Komponenten kein T2med-Software-Update bedarf, da die notwendigen Software-Komponenten bereits ausgeliefert sind“, teilt das Unternehmen auf Anfrage mit.
  • Ihr PVS ist von Frey (Quincy)? Leider hat Frey auf Anfrage von Hausärztliche Praxis keine Rückmeldung gegeben (Stand 31.7.2025).
  • Ihr PVS ist von Zollsoft (Tomedo)? Die notwendigen Software-Anpassungen für den Umstieg auf ein TI-Gateway „sind in Vorbereitung und werden rechtzeitig zur Verfügung stehen“, heißt es auf Anfrage. „Für den anstehenden Konnektoraustausch kontaktieren wir unsere Kunden direkt und bieten ihnen eine Online-Terminbuchung für die Umstellung durch unsere Techniker an.“ Darüber hinaus erhalten Tomedo-Nutzer Informationen über notwendige Aktualisierungen von Zertifikaten und Karten direkt in der Software angezeigt.

Unabhängig vom jeweiligen Anbieter empfiehlt die Gematik ausdrücklich, den PVS-Anbieter oder Praxis-IT-Dienstleister zu kontaktieren – gerade auch wegen der Schnittstellen zu anderen Anwendungen. “Bitte beachten Sie auch mögliche zusätzliche, im Einsatz befindliche Software, wie beispielsweise KIM-Clientmodule oder Middleware.”

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Aktuell sind vier Anbieter für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) am Markt: D-Trust / Bundesdruckerei, Medisign, T-Systems und SHC.

Für alle Anbieter gilt: Auf der Rückseite des eHBA ist die Kartenversion vermerkt. Alle Karten, die nicht die Kennzeichnung G2.1 tragen (heißt: Entweder „G2“ oder keine Generationskennung), sind vom Austausch betroffen. Findet sich dort die Kennzeichnung „G2.1“, ist kein Kartentausch notwendig; der Ausweis gehört zur neuen Generation.

Zusätzlich können sich Hausärztinnen und Hausärzte im Kartenportal ihres Anbieters anmelden und dort die Zertifikatsinformationen der Karte prüfen, um die ECC-Fähigkeit zu verifizieren.

Alle Kartenanbieter geben zudem an, Betroffene zeitnah zu kontaktieren.

Institutionskarte SMC-B

Für den „Praxisausweis“ SMC-B sind – wie für den eHBA – vier Anbieter am Markt: D-Trust / Bundesdruckerei, Medisign, T-Systems und SHC.

Für alle Anbieter gilt: Alle SMC-B, die ausschließlich auf dem Verschlüsselungsverfahren RSA basieren (Kartengeneration 2.0), dürfen ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr eingesetzt werden – unabhängig von dem auf der Karte ausgewiesenen Gültigkeitsdatum! Die Ausweise der Generation 2.0 und 2.1 unterscheiden sich optisch: Der Chip der neueren Kartengeneration ist etwas kleiner, rechteckig (statt quadratisch) und hat weniger Felder. Alle Kartenanbieter werden die Nutzer dazu zeitnah kontaktieren, heißt es bei der Gematik.

Praxis-Tipp: Die Gematik weist darauf hin, dass die SMC-B Folgekarte lange genug vor dem Ablauf der Zertifikate der Vorgängerkarte freigeschaltet sein muss, um eine kontinuierliche Anwendungsnutzung zu garantieren. Zum Übergang von der Erst- zur Folgekarte empfiehlt die Gematik zudem Folgendes:

  • Nach der Freischaltung der Zertifikate einer Folgekarte sollte die alte Karte noch mindestens 2 Tage im Kartenleser gesteckt bleiben.
  • Vor dem endgültigen Kartenwechsel sollten die KIM-Nachrichten noch einmal abgerufen werden.

E-Health-Kartenterminal

Hierzu hatte die Gematik bereits zu einem früheren Zeitpunkt hilfreiche Informationen veröffentlicht.

(Mitarbeit at, jvb)

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