Berlin. Deutschlands Krankenkassen wollen mit einem eigenen Vorstoß den Kampf gegen Betrügereien im deutschen Gesundheitswesen verstärken. “Wir wollen wissen, wie hoch genau die Schäden in Deutschland durch Fehlverhalten sind”, sagte Martin Krasney, Vorstand des GKV-Spitzenverbands, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Der Schaden könnte laut den Kassen im zweistelligen Milliardenbereich liegen.
Bereits seit Jahren debattieren Politik und Kassen über die Notwendigkeit einer umfassenden Studie zu Falschabrechnungen, ohne dass eine solche Erhebung in Auftrag gegeben worden wäre. “Deshalb hat der GKV-Spitzenverband die Initiative ergriffen und nunmehr alleine eine Dunkelfeldstudie beauftragt”, teilte Krasney mit. Die Länderjustizministerinnen und -minister sowie Vertreter der Kriminalpolizei hatten den Bund schon vor Jahren zu einer solchen Erhebung aufgefordert. Krasney sagte, internationale Studien bezifferten das Dunkelfeld auf fünf bis zehn Prozent der Leistungsausgaben im jeweiligen Gesundheitswesen. “In Deutschland wäre die Schadenshöhe damit im zweistelligen Milliardenbereich.”
Studien legen hohe Schadenssummen nahe
Bei seiner Einschätzung zu den möglichen Milliardenschäden beruft sich der Kassenverband unter anderem auf ein britisches Forscherteam, das seit 1998 fortlaufend weltweit Daten zu den Betrugskosten analysiert. Überträgt man dort errechnete Schadenssummen auf Deutschland, ergäben sich bei Krankenkassenausgaben von mehr als 350 Milliarden Euro pro Jahr Kosten von über 20 Milliarden Euro, so der Verband.
Die eigene Studie startete laut Kassenverband Anfang Oktober und soll voraussichtlich im April 2029 umfassende Ergebnisse zum Ausmaß der Wirtschaftskriminalität im Gesundheitswesen liefern. Auch Maßnahmen dagegen sollen empfohlen werden. Bislang würden Daten dazu weder in der offiziellen Kriminalstatistik noch in den Zahlen der GKV erfasst. Geleitet wird die Studie den Angaben zufolge von den Juristen Kai Bussmann (Universität Halle-Wittenberg) und Ralf Kölbel (München).
Nach eigenen Angaben wollen die Kassen auch Künstliche Intelligenz und andere technische Möglichkeiten verstärkt nutzen dürfen, um kriminellen Machenschaften besser begegnen zu können.
Quelle: dpa
