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Regierung in der KritikHausärzte sehen Aus der Telefon-AU als „Super-GAU“

Praxisteams und Patientinnen und Patienten müssen sich auf mehr Belastung einstellen. Denn die Bundesregierung will die Vorgaben zur Krankschreibung verschärfen. Dabei ist fraglich, ob sie damit den gewünschten Effekt überhaupt erzielen kann. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband warnt vor einer „Katastrophe“ für die Versorgung.

Die telefonische Krankschreibung will die Regierung wieder streichen.

Berlin. Die Reformpläne zur Krankschreibung von CDU, CSU und SPD stoßen allseits auf heftigen Widerstand, nicht nur aus der Ärzteschaft. Auch einige Ministerpräsidenten sowie Patientenvertretungen oder Krankenkassen sehen das Vorhaben als unsinnig an. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) bezeichnete es als „absolute Katastrophe“, dass „ohne jegliche Evidenz die komplette Überlastung unserer Praxen billigend in Kauf“ genommen wird. Bundesvorsitzende Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth spricht sogar vom „bürokratischen Super-GAU“ für die Praxisteams.

Was plant die Regierung bei der Krankschreibung?

Um die Zahl der Krankentage der in Deutschland Beschäftigten zu senken, strebt die Regierung mehrere Maßnahmen an:

  1. Krankschreibung bereits ab dem 1. Krankheitstag. Bislang sieht das Gesetz eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab Tag 4 vor, Arbeitgeber können in Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen aber davon abweichen.
  2. Streichung der telefonischen AU, wie es Anfang des Jahres der CDU-Parteitag gefordert hatte. Seit 2023 können Ärztinnen und Ärzte bei ihnen bekannten Personen und leichten Erkrankungen eine Telefon-AU

Auf diese Vorhaben haben sich die Regierungsparteien in ihren Verhandlungen am Mittwochabend (1.7.) geeinigt. Der genaue Zeitplan steht allerdings noch nicht fest, hieß es am Donnerstag. Während für Punkt 1 das Entgeltfortzahlungsgesetz geändert werden muss, ist die Telefon-AU in der AU-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) verankert. Hier würde die Regierung per Gesetz den G-BA beauftragen, die Richtlinie entsprechend anzupassen.

Ein kleiner Hoffnungsschimmer für Ärztinnen und Ärzte ruht nun auf den Arbeitgebenden. Laut Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sollen die Veränderungen wie jetzt Rahmenvorgaben bleiben: „Die Betriebe können davon abweichen, entweder durch einzelvertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Betrieb oder durch Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag.“

Erhöhung nur „statistischer Effekt“

Während die Regierung auf einen niedrigeren Krankenstand hofft, ziehen dies Kritiker in Zweifel. So halten dies die HÄV-Bundesvorsitzenden Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier für „eine Illusion“. Zusätzlich würden Praxisteams in Infektphasen dann – wie vor 2023 – von einer Bürokratiewelle überrollt.

„Zig Statistiken und Untersuchungen der Krankenkassen zeigen eindeutig, dass die Telefon-AU nicht zu mehr Krankschreibungen geführt hat. Auch die OECD hat das bestätigt. Grund für die steigenden Zahlen ist die elektronische Erfassung der Krankschreibung seit 2022 – es ist also ein statistischer Effekt und hat definitiv nichts mit zu laxen Regelungen zu tun!“, betont Blumenthal-Beier. Daten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) belegen zudem, dass die Telefon-AU nur etwa 0,8 bis 1,2 Prozent der 116 Millionen AU-Bescheinigungen pro Jahr ausmacht.

Keine Lösung für Konflikte am Arbeitsplatz

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung verweist zudem auf die unnötig höhere Ansteckungsgefahr, wenn Patienten wieder vermehrt die Praxen aufsuchen müssen. „Wer hustet, eine Magen-Darm-Infektion hat, gehört ins Bett – und nicht in die übervolle Praxis.“

Einer Befragung der Uni Mannheim zufolge sind Krankschreibungen trotz Arbeitsfähigkeit vor allem auf Konflikte am Arbeitsplatz zurückzuführen, etwa durch Stress, Rollenkonflikte, eine „innere Kündigung” oder Druck durch soziale Normen im Arbeitsumfeld. Diese Auslöser können weder durch eine frühere Bescheinigungspflicht noch durch eine wegfallende Telefon-AU gelöst werden, sondern liegen in der Verantwortung von Arbeitgebenden und Führungskräften innerhalb der Unternehmen.

Höhere Strafen für falsche AU

Zudem plant die Regierung eine weitere Verschärfung auf Kosten der Ärztinnen und Ärzte. So soll das unrichtige Ausstellen einer AU härter bestraft werden. Für falsche Gesundheitszeugnisse drohen bisher Geldstrafen oder bis zu zwei Jahre Haft.

Aus Sicht des HÄV zeigt dies, dass es der Koalition bei der Reform vor allem um ein „ausgeprägtes Kontrollbedürfnis“ geht. Die damit verbundene Unterstellung, dass Ärztinnen und Ärzte leichtfertig krankschreiben würden, weist HÄV-Bundesvorsitzender Blumenthal-Beier entschieden zurück: „Wir lassen unsere Praxen nicht zum Sündenbock einer vollkommen faktenfreien Misstrauenskultur machen.“ Die Bundesärztekammer sprach von einem Affront, die Ärzteschaft unter Generalverdacht zu stellen.

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant auch schon die Einführung von Teilkrankschreibungen. Beschäftigte sollen sich so bei längeren Erkrankungen nur teilweise krankschreiben lassen können, wenn sie und der Arbeitgeber es möchten – und zwar zu 25, 50 oder 75 Prozent der üblichen Wochenarbeitszeit.

Wie hoch ist der Krankenstand überhaupt?

Krankheitsausfälle im Job sind nach Auswertungen großer Krankenkassen im vergangenen Jahr auf einem hohen Niveau geblieben. Bei der DAK-Gesundheit fehlten Beschäftigte 19,5 Kalendertage, annähernd so lange wie 2024 mit 19,7 Fehltagen – meist geht es um Atemwegsinfekte, psychische Erkrankungen und Probleme wie Rückenschmerzen. Generell weisen Kassen darauf hin, dass ein spürbarer Anstieg der Fehlzeiten 2022 auch dadurch zustande kam, dass die Krankschreibungen seitdem direkt digital von den Praxen an die Kassen gehen. (mit dpa)

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