Gesundheitssystem demografiefest machen
Die Delegiertenversammlung (DV) fordert den Gesetzgeber auf, die im Koalitionsvertrag angekündigte Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems zeitnah umzusetzen, um das Gesundheitssystem auf den schon heute erlebbaren demografischen Wandel vorzubereiten.
Um die Qualität und Effizienz im Gesundheitssystem zu verbessern (bessere Gesundheits-Outcomes, niedrigere Mortalität, weniger Kosten), empfehlen sowohl die WHO als auch der SVR, ein primärversorgungsorientiertes Gesundheitssystem aufzubauen bzw. das bestehende System dahingehend zu reformieren.
Mit der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) als freiwilliges Primärarztsystem besteht in Deutschland ein bewährtes, erprobtes und flächendeckend umgesetztes System für eine patientenzentrierte, koordinierte Primärarztversorgung. Die HZV muss ausgebaut und gefördert werden.
Strukturell ist das HÄPPI-Modell dabei als zukünftige Grundlage für eine teamgestützte, multiprofessionelle Versorgung mit besonderem Fokus auf ältere und multimorbide Patientinnen und Patienten flächendeckend einzuführen.
Hausärztliche Praxisteams demografiefest machen
Die DV fordert den Gesetzgeber auf, sich für die konsequente Stärkung der hausärztlichen Teams und Praxisstrukturen einzusetzen. Ziel muss es sein, die hausärztlichen Praxisteams unter den Bedingungen des sich immer weiter zuspitzenden demografischen Wandels zukunftsfest aufzustellen. Dazu gehören insbesondere:
- Gezielte Maßnahmen zur Fachkräftesicherung, etwa durch bessere Vergütung, langfristige Bindung und Aufwertung der Tätigkeit von Medizinischen Fachangestellten (MFA) sowie der Versorgungsassistenzen in der Hausarztpraxis (VERAH),
- die aktive Förderung neuer akademischer Qualifikationswege für die hausärztlichen Praxisteams – insbesondere als Primary Care Manager (PCM) oder Physician Assistant – um berufliche Perspektiven, Aufstiegschancen und eine leistungsgerechte Bezahlung zu ermöglichen,
- der zügige Ausbau von Delegations- und Kooperationsstrukturen zur Entlastung hausärztlicher Arbeit, zum Beispiel durch die Einführung eines Praxis-Patienten-Kontakts,
- die strukturelle und finanzielle Absicherung von Versorgungsinstrumenten wie HÄPPI, um insbesondere die Versorgung vulnerabler Gruppen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf durch qualifizierte multiprofessionelle Teams dauerhaft zu gewährleisten,
- die konsequente Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020, die Steigerung der Landarztquoten mit regionaler und dezen-traler Auswahl sowie weitergehender Maßnahmen als erste, dringend notwendige Schritte zur Sicherung des hausärztlichen Nachwuchses
- sowie Programme zur Förderung einer attraktiven Praxisnachfolge.
Die HZV ist dabei als tragende Säule einer hochwertigen, gesteuerten Primärarztversorgung zu stärken. Sie bietet bereits heute den organisatorischen und vertraglichen Rahmen für multiprofessionelle Versorgungsteams und eine zukunftsgerichtete hausärztliche Praxisführung.
Bundesweit Hausarzt-Facharzt-Verträge einführen
Die DV fordert den Gesetzgeber auf, ergänzend zu den bestehenden HZV-Verträgen auch flächendeckende Facharztverträge einzuführen und Krankenkassen, die solche Verträge schließen, aktiv zu fördern. Facharzttermine würden in einem solchen Versorgungssystem künftig vorrangig über die hausärztlich koordinierte Versorgung vergeben werden.
Ziel ist es, die praxisübergreifende Zusammenarbeit durch klare Versorgungspfade zu stärken und Patientinnen und Patienten so den Zugang zu notwendigen fachärztlichen Leistungen schneller, passgenauer und koordinierter zu ermöglichen – ohne zusätzliche Bürokratie oder Parallelstrukturen.
Hausärztliche Leistungen vollständig vergüten
Die DV fordert den Gesetzgeber auf, sämtliche Leistungen – und nicht nur die Leistungen aus dem Kapitel 3 sowie die Hausbesuche – vollständig zu vergüten.
Die derzeitige Regelung zur Berechnung von Sicherstellungszuschlägen führt zu systematischen Mittelkürzungen bei den hausärztlichen Leistungen, die nicht von der Entbudgetierung erfasst sind und dennoch zum Kern der hausärztlichen Versorgung gehören (z.B. Sonografie oder psychosomatische Grundversorgung). Diese Regelung benachteiligt die Praxen, die tagtäglich die Hauptlast der Versorgung der Patientinnen und Patienten tragen.
Der Gesetzgeber ist gefordert, die Finanzierung der Sicherstellungsmaßnahmen grundlegend neu zu regeln. Die im Pflegekompetenzgesetz angelegte Finanzierung des Sicherstellungsfonds auch durch Mittel außerhalb der MGV weist in die richtige Richtung – muss aber konsequent weiterentwickelt werden.
Ziel muss es sein, dass alle Leistungen, die zum hausärztlichen Kernauftrag gehören – etwa Sonografie, psychosomatische Grundversorgung oder Schmerztherapie – unabhängig vom Sicherstellungsfonds voll vergütet werden.
Vorhaltepauschale muss echte hausärztliche Versorgung stärken
Die DV fordert den Gesetzgeber und die gemeinsame Selbstverwaltung auf, die neu geschaffenen Regelungen zur Vorhaltepauschale grundlegend zu überarbeiten. Die aktuelle Ausge- staltung konterkariert den Willen des Gesetzgebers, gezielt jene Praxen zu unterstützen, die die echte hausärztliche Versorgung in der Fläche tragen – etwa durch Hausbesuche, Impfungen, Geriatrie oder Palliativversorgung.
Statt einer echten Neuverteilung der Gelder wurde ein Modell beschlossen, das weitgehend an den bisherigen Verhältnissen festhält. Dadurch bleibt der Unterschied zwischen vollumfänglicher hausärztlicher Versorgung und nur punktueller und selektiver Leistungserbringung praktisch folgenlos.
Diese Form der Verteilung stärkt nicht die Leistungsträger der hausärztlichen Versorgung – sondern verhindert notwendige Strukturveränderungen. Gefordert wird eine echte Vorhaltepauschale, die den Versorgungsbeitrag sichtbar und spürbar honoriert. Dazu gehört:
- Eine konsequente finanzielle Stärkung der hausärztlichen Praxen, die ihren Versorgungsauftrag vollumfänglich wahrnehmen,
- klare Kriterien, die sich an der tatsächlichen hausärztlichen Versorgungsleistung orientieren,
- spürbare finanzielle Konsequenzen für Praxen, die die hausärztliche Rolle im System nicht wahrnehmen und
- eine Berücksichtigung der HZV-Fälle sowohl bei der Bewertung der Praxisgröße als auch bei der Prüfung der erbrachten Leistungen.
Transparenz schaffen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen abschaffen
Die DV fordert den Gesetzgeber auf, die Regressverfahren gegen Vertragsärztinnen und -ärzte im Bereich der Arzneimittelverordnungen abzuschaffen.
GOÄ-Reform zügig umsetzen
Die DV fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich die Umsetzung der überfälligen Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu beschließen.
Notfall- und Akutversorgung neu ordnen
Die DV fordert den Gesetzgeber auf, endlich eine Neuordnung der Notfall- und Akutversorgung zu beschließen, in der die hausärztliche Steuerung eine verbindliche Rolle erhält. Auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten der hausärztlichen Praxen – insbesondere in Notfällen – müssen klare Wege und Zuständigkeiten gelten, und eine Abstimmung und ein Informationsaustausch zwischen den Versorgungsebenen muss stattfinden.
Konkrete Vorschläge – wie sie unter anderem in der gemeinsamen Position von Marburger Bund, KBV und Hausärztinnen- und Hausärzteverband formuliert wurden – liegen auf dem Tisch. Es ist an der Zeit, zu handeln.
Antrag zur Stärkung der Teilhabe
Die DV spricht sich dafür aus, Hausärztinnen und Hausärzten in Einzelpraxen sowie in kleineren Praxisstrukturen eine stärkere berufs-politische Teilhabe zu ermöglichen.
Bei der Besetzung von Gremien, Ausschüssen und Vorstandsgremien des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes ist es wünschenswert, eine ausgewogenere Repräsentanz unterschiedlicher Praxisformen möglich zu machen, um die Breite der hausärztlichen Versorgungsrealität im Verband gleichwertig sichtbar und wirksam nach innen für unsere Mitglieder und nach außen in Vertragsverhandlungen sowie gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit zu vertreten.
Hausärztinnen und Hausärzte in Einzelpraxen mit einer Ärztin/einem Arzt und ähnlich kleinen Praxiseinheiten leisten – wie solche in anderen “größeren” Versorgungsformen auch – einen wichtigen Beitrag zur wohnortnahen Versorgung und stehen zugleich oft unter hohem Zeit- und Organisationsdruck. Deshalb sollen Wege gefunden werden, ihre Beteiligung im Verband gezielt zu unterstützen und Hürden für ihr Engagement abzubauen.
Einführung einer Antragsfrist vorbereiten
Die DV fordert den Geschäftsführenden Vorstand auf, zur Frühjahrstagung 2026 die Zulässigkeit einer satzungsrechtlichen Regelung zu prüfen, mit der eine verbindliche Frist zur Einreichung von Anträgen an die DV eingeführt wird. Bei Zulässigkeit soll er eine entsprechende Regelung vorlegen.
Ziel ist es, durch eine frühzeitigere Strukturierung der Antragslage eine intensivere inhaltliche Befassung, qualifiziertere Diskussionen sowie eine bessere Vorbereitung aller Beteiligten zu ermöglichen. Gleichzeitig soll der Abstimmungs- und Organisationsaufwand im unmittelbaren Vorfeld der Delegiertenversammlung reduziert werden. In dringlichen, begründeten Fällen soll weiterhin eine kurzfristige Antragsstellung möglich sein.
Freiberuflichkeit als Fundament der hausärztlichen Versorgung
- Die Freiberuflichkeit wird als unverzichtbares Fundament der hausärztlichen Versorgung und als Garantenstruktur für Unabhängigkeit, Kontinuität und Vertrauen bekräftigt. Sie ist Leitprinzip für alle Regelungen, Verträge und Digitalisierungsmaßnahmen in der Primärversorgung.
- Ärztliche Entscheidungsfreiheit wird als Kern freiberuflicher Praxis geschützt: Diagnostik, Therapie, Verordnung und Koordination erfolgen ausschließlich nach medizinischer Indikation und Patientenwohl – frei von sachfremden, ökonomischen oder administrativen Steuerungsimpulsen.
- Zur Bewahrung der Freiberuflichkeit werden folgende Prioritäten gesetzt:
- Klare Trennlinie zwischen klinischer Entscheidung und Kostendruck-/Controlling-Instrumenten,
- Rückbau regress- und budgetbedingter Eingriffe in die Therapiehoheit,
- Priorisierung extrabudgetärer Vergütung für sprechende, koordinierende und präventive Leistungen, die die freiberufliche Verantwortung abbilden.
- Rahmenbedingungen, die die freiberufliche Praxis tragen, sind zu stärken:
- 1. Echte Bürokratieentlastung (one-in, two-out; Streichung nicht patientenrelevanter Nachweispflichten),
- 2. digitale Souveränität der Praxen durch offene, interoperable Standards statt Lock-in,
- 3. planbare, kalkulationsfeste Honorierung mit Vorhaltekomponente für Kontinuität und Erreichbarkeit.
- Die Versammlung lehnt investorengetriebene, renditeorientierte MVZ-Strukturen in der hausärztlichen Versorgung ab, die ärztliche Unabhängigkeit, Kontinuität und regionale Bindung gefährden. Trägerschaft und Leitung hausärztlicher Einrichtungen sollen primär in ärztlicher Hand liegen; Modelle mit maßgeblichem Fremdkapital-Einfluss ohne ärztliche Mehrheitskontrolle werden abgelehnt.
- Der Vorstand des Verbandes wird aufgefordert, sich in allen Gremien, politischen Diskussionen und in der Verbandsarbeit aktiv und fortlaufend dafür einzusetzen,
- die Freiberuflichkeit als Leitprinzip der hausärztlichen Versorgung zu stärken und
- Investorengetriebene, renditeorientierte MVZ-Strukturen in der Hausarztmedizin zurückzudrängen beziehungsweise zu verhindern.
MFA in hausärztlichen Praxen stärken
Die DV fordert gemeinsam mit ihrem Vorstand die Verantwortlichen in Politik und ärztlicher Selbstverwaltung auf, für eine zukunftsfähige finanzielle Ausstattung der hausärztlichen Praxen zu sorgen. Die Honorierung hausärztlicher Praxen muss so angepasst werden, dass eine leistungsgerechte und konkurrenzfähige Vergütung von Medizinischen Fachangestellten (MFA) möglich ist.
Inflation und Tarifsteigerung sind durch die Kostenträger in Gänze auszugleichen. Ein weiteres Abwerben der ausgebildeten Fachkräfte durch Krankenhäuser, Krankenkassen und andere Einrichtungen kann nur verhindert werden, wenn die Hausärztinnen und Hausärzte in die Lage versetzt werden, ähnliche Gehälter auszahlen zu können, daher fordern wir:
- Eine angemessene Anpassung der Honorare in der ambulanten hausärztlichen Versorgung,
- die Verpflichtung anderer Sektoren, eigene Ausbildungsstrukturen zu schaffen,
- eine stärkere öffentliche und politische Betonung der Unverzichtbarkeit von MFA in der hausärztlichen Primärversorgung.
Vielfalt & Toleranz als gelebte Praxis
Die DV fordert den Bundesverband sowie alle Landesverbände auf, bei der alltäglichen Arbeit, bei Kooperationspartnerschaften und bei der Auswahl von Sponsorinnen und Sponsoren darauf zu achten, dass diese im Einklang mit dem Bekenntnis des Verbandes zu Toleranz und Vielfalt stehen. Kooperationen mit Organisationen, die erkennbar im Widerspruch zu diesen Grundsätzen stehen, sollen vermieden werden.
Bedarfsgerechte Versorgung in besonderen Lebensphasen stärken
Die DV fordert den Bundesvorstand auf, sich für eine verbesserte Versorgung von Patientinnen in den Wechseljahren einzusetzen. Dazu soll ein strukturiertes hausärztliches Versorgungsangebot entwickelt werden, das die besonderen gesundheitlichen Herausforderungen dieser Lebensphase berücksichtigt.
Menopause-Strategie
Die DV beauftragt den Bundesvorstand, sich für die Einführung einer standardisierten, interdisziplinären Menopause-Strategie unter hausärztlicher Steuerung einzusetzen und diese Leistung in die HZV-Verträge zu verhandeln und umzusetzen. Gleichzeitig sollte das IHF bei der Ausarbeitung der Menopause-Strategie beratend tätig sein und das Fortbildungsangebot in diesem Themenbereich ausbauen.
HPV-Impfberatung in U11 und J1 verbindlich verankern
Die DV fordert den Bundesvorstand auf, sich gegenüber Politik, Krankenkassen und den zuständigen Gremien der Selbstverwaltung dafür einzusetzen, dass die HPV-Impfberatung verbindlicher Bestandteil der Vorsorgeuntersuchungen U11 und J1 wird.
Diese Beratung ist entsprechend von den Krankenkassen zu vergüten. Ziel ist es, die HPV-Impfquote bei Mädchen und Jungen deutlich zu erhöhen und so langfristig einen besseren Schutz vor HPV-bedingten Erkrankungen zu erreichen.
HZV-Teilnahme sichtbar machen
Die DV fordert den Gesetzgeber und die gemeinsame Selbstverwaltung auf, ein verbindliches HZV-Kennzeichen in den Versichertenstammdaten (VSDM) einzuführen. Ziel ist es, die Teilnahme an der HZV eindeutig und digital für alle Beteiligten im Gesundheitswesen sichtbar zu machen und so die Grundlage für eine transparente Steuerung und ein zukünftiges Primärarztsystem zu schaffen.
Insbesondere die KBV wird aufgefordert, den Beschluss ihrer Vertreterversammlung vom 1. März 2024 (Antrag 6 “Erkennbarkeit des Versichertenanspruchs auf bestimmte Leistungen in zukünftigen Datensatzformaten”) zügig umzusetzen und die Teilnahme an der HZV systematisch kenntlich zu machen.
Digitale Infrastruktur absichern
Die DV fordert den Gesetzgeber und insbesondere die gematik auf, bei der Digitalisierung des Gesundheitssystems dem sicheren und stabilen Betrieb der digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen (TI) oberste Priorität einzuräumen.
Die gematik soll als zentrale Instanz die Gesamtverantwortung für den verlässlichen Betrieb aller Komponenten der Telematikinfrastruktur übernehmen. Ärztinnen und Ärzte müssen sich darauf verlassen können, dass freigegebene, zertifizierte Hard- und Softwareprodukte reibungslos funktionieren.
Digitalisierung praxisnah priorisieren
Die DV fordert den Gesetzgeber und die gematik auf, eine praxisnahe Neuausrichtung der Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Insbesondere bei der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) braucht es eine klare Priorisierung zugunsten jener Funktionalitäten, die im Versorgungsalltag von Hausärztinnen und Hausärzten tatsächlich einen Nutzen stiften.
Die Roadmap der Digitalisierung muss sich stärker an der Versorgungspraxis orientieren – nicht an technischer Machbarkeit oder politischen Wunschvorstellungen. Deshalb braucht es eine Neugewichtung der Prioritäten. Dazu gehören insbesondere:
- Die Umsetzung der elektronischen Verordnung auch für Betäubungsmittel, die Pflege sowie Heil- und Hilfsmittel,
- digitale Identitäten für Ärztinnen und Ärzte deutlich vor dem bislang geplanten Termin 2028,
- die zeitnahe Einbindung von strukturierten und standardisierten Laborbefunden und
- die Bereitstellung offener Schnittstellen für Terminvereinbarungssysteme.
KI in Studium, Fort- und Weiterbildung integrieren
Die DV fordert den Gesetzgeber, die Landesbildungsministerien sowie die ärztliche Selbstverwaltung auf, Regelungen zu treffen, dass Inhalte zur Nutzung, Einordnung und Bewertung von Künstlicher Intelligenz (KI) in die medizinische Ausbildung sowie in die ärztliche Fort- und Weiterbildung integriert werden, auf der Basis risikobasierter Ansätze mit Geltung in der Europäischen Union.
ePA-Zugriff im Überweisungskontext ermöglichen
Die DV fordert die gematik und den Gesetzgeber auf, technische und rechtliche Maßnahmen zu treffen, damit bei Überweisungen und Konsilen ein gezielter, automatisierter Zugriff auf relevante Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) ermöglicht wird, ohne dass dafür die Karte in der Arztpraxis eingelesen werden muss oder eine aktive Verwaltung in der ePA-App nötig ist.
Die gezielte Übertragung von Zugriffsrechten im Behandlungskontext ist zu ermöglichen – ohne zusätzlichen administrativen Aufwand für Patientinnen, Patienten oder Praxen.
Effiziente Nutzung des E-Rezepts bei Folgeverordnungen
Die DV fordert den Gesetzgeber, die gematik und die Pflegeverbände auf, zeitnah die flächendeckende Nutzung von KIM in allen Pflegeeinrichtungen sowie allen mobilen Pflegediensten umzusetzen, um die direkte Übermittlung von E-Rezepten an die Pflegeheime bzw. die mobilen Pflegedienste zu ermöglichen. Diese können dann die E-Rezepte an die zuständigen beliefernden Apotheken übermitteln.
Einheitliche ePA-App für alle Versicherten
Die DV fordert den Gesetzgeber, die gematik und die Krankenkassen auf, eine bundesweit einheitliche App für den Zugriff der Patientinnen und Patienten auf die ePA einzuführen, um den Zugriff für alle sowie die gegenseitige Unterstützung zu erleichtern.
Primärprävention fördern
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband fordert die Politik auf, Ihre Aufgabe der Förderung primärpräventiver Maßnahmen zur Erhaltung von Gesundheit, Stärkung des Klimaschutzes und Minderung des Ressourcenverbrauches ernst zu nehmen.
Leitliniengerechte Verordnung von Dosieraerosolen und Inhalativen
Die DV unterstützt und befürwortet ausdrücklich die Umsetzung der DEGAM-S2k- Leitlinie “Klimabewusste Verordnung von Inhalativa” (AWMF-Registernummer 053-059, Stand 2024) zur Verordnung von Dosieraerosolen bzw. Inhalativen.
Regressvermeidung
Der Vorstand wird aufgefordert, sich für Maßnahmen einzusetzen, die die aktuelle Regressflut der Krankenkassen reduziert. Dazu gehört
- die Unterstützung der Forderung der KBV für die Einführung einer Aufwandsentschädigung bei unzulässigen oder unbegründeten Prüfanträgen (wie ausgeführt in dem KBV-Papier “Vorschläge der KBV zur Entbürokratisierung”),
- die Forderung, dass die Praxis-Software-Systeme obligat Algorithmen enthalten müssen, die Fehler bei der Verordnung von Arzneimitteln reduzieren.
Einführung einer Zuckersteuer und Werbeverbote für Kinder
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband fordert die Bundesregierung auf,
- eine Zuckersteuer auf stark zuckerhaltige Getränke und Lebensmittel einzuführen
- sowie ein umfassendes Werbeverbot für zuckerhaltige Produkte, die sich an Kinder richten, gesetzlich zu verankern.
Handlungsempfehlung für eine sichere Medikamentenverordnung in Heimen
Die DV beschließt die “Handlungsempfehlung für eine sichere Medikamentenverordnung in Heimen bzw. beschützenden Einrichtungen” als Handlungsempfehlung für alle an der Versorgung Beteiligten und bittet den Geschäftsführenden Vorstand, diese Empfehlung in den Publikationen des Verbandes zu veröffentlichen und zu bewerben.
Geschlechtergerechte Entwicklung und Anwendung von KI in der Medizin
Die DV fordert den Bundesvorstand auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Medizin zukünftig geschlechtergerechte, diversitätsbewusste und repräsentative Datengrundlagen genutzt und weiter geschaffen werden.
Der bestehende Gender Data Gap soll dadurch weiter konsequent verringert werden und auf diese Weise die hausärztliche Versorgung von Frauen und anderen bislang benachteiligten Patientinnengruppen durch faire, präzise und verlässliche KI-Anwendungen verbessert werden.
Verbindliche Anbindung der Krankenhäuser an die TI
Die DV fordert den Bundesvorstand auf, die politischen Entscheidungsträger nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Krankenhäuser ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) vollständig und fristgerecht nachzukommen haben, ohne dass hierfür zusätzliche finanzielle Unterstützung durch die Länder erfolgt.
Bei Nichterfüllung der Vorgaben und Fortbestand der Sanktionen im ambulanten Bereich müssen analog zu den Sanktionen für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte entsprechende finanzielle Konsequenzen erfolgen.
Verbindlicher Leistungskatalog der Krankenkassen für Versicherte
Die DV fordert den Bundesvorstand auf, den GKV-Spitzenverband sowie die einzelnen Krankenkassen aufzufordern, einen für ihre Versicherten verständlichen und verbindlichen Leistungskatalog vorzulegen und diesen niedrigschwellig zugänglich zu machen. Dieser soll klar und transparent ausweisen:
- Welche Leistungen werden vollständig übernommen?
- Welche Leistungen werden nur teilweise übernommen?
- Und welche Leistungen werden nicht übernommen?
Der Leistungskatalog ist jedem Versicherten in geeigneter Form (schriftlich und/oder digital) zur Verfügung zu stellen und regelmäßig zu aktualisieren.
Virtuelles Ersatzdokument bei Verlust oder Defekt der SMC-B- und der eHBA-Karte
Die DV fordert die gematik bzw. die jeweiligen Kartenanbieter (Medisign, D-Trust, usw.) auf, ein virtuelles Ersatzdokument bereitzustellen, um im Falle eines Verlustes, Defektes oder Sperrung des Zugangs durch irrtümliche wiederholte Fehleingabe des PINs, die Dauer bis zur Auslieferung eines neu erstellten EHBa oder SMC-B Karte zu überbrücken.
Die Gültigkeit des Ersatzdokumentes soll zeitlich befristet werden und so vorübergehend sicherstellen, dass die Pflichten der TI-Nutzung erfüllt werden können.
Rechtssicherheit und Transparenz bei Wundauflagen
Die DV fordert den Bundesverband auf, sich gegenüber Politik, G-BA und Selbstverwaltung dafür einzusetzen, dass
- noch in 2025 verbindliche Regelungen geschaffen werden, die den Einsatz sonstiger Wundversorgungsprodukte, die bisher unter der Übergangsfrist lagen, auch über den 2. Dezember 2025 hinaus ohne Versorgungseinbußen sicher ermöglichen, sofern Hersteller den geforderten Nachweis erbringen;
- die Kriterien, nach denen der G-BA die Wirksamkeit und Notwendigkeit dieser Produkte bewertet, transparent, praktikabel und zeitnah festgelegt werden;
- Hausärztinnen und Hausärzte, Pflegeeinrichtungen und Apotheken verbindlich über die Produkte informiert werden, die aufgenommen bzw. ausgeschlossen werden sowie über den Übergangsstatus und Risiken von Regressen.
Verbesserung der Organisation und Förderung der Landarztquote
Die DV fordert die politisch Verantwortlichen auf, das Potential der Landarztquote zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung besser zu nutzen und die Organisation der Landarztquote bundesweit qualitätsgesichert über die jeweiligen Institute für Allgemeinmedizin zu strukturieren. Die Auswahl der Studierenden sollte zusätzlich nach einem Kriterienkatalog erfolgen, der vor allem die regionale Zugehörigkeit berücksichtigt. Die Auswahl der Studierenden sollte in allen Bundesländern ein Gremium übernehmen, welches unter anderem auch aus praktischen Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmedizinern besteht. Darüber hinaus sollte sichergestellt sein, dass für Studierende, die über die Landarztquote ein Medizinstudium aufnehmen, spezifische und finanziell geförderte Unterstützungsangebote etabliert werden. Dazu gehören insbesondere:
- Mentoring-Programme,
- zusätzliche praxisnahe Seminare mit Bezug zur Allgemeinmedizin,
- Projekte zur frühzeitigen und kontinuierlichen Vernetzung mit hausärztlicher Versorgung im ländlichen Raum,
- frühzeitiger Kontakt zu wichtigen Organisationen der Allgemeinmedizin: z. B. Hausärztinnen- und Hausärzteverband, DEGAM und Kompetenzzentren Weiterbildung.