Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

PflegereformÄnderungen für Ärzte im Pflegegesetz

Neben mehr Kompetenzen für Pflegepersonal ist die geplante Pflegereform kurzfristig um zentrale Punkte für Ärztinnen und Ärzte erweitert worden. Mit der Zustimmung des Bundeskabinetts Anfang August ist aus dem ursprünglichen Pflegekompetenzgesetz damit das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege geworden, das eine Vielzahl an Vorhaben – auch für Praxen – beinhaltet:

  • Das Gesetz soll mehr Rechtssicherheit für Vertrags- und Poolärztinnen und -ärzte im Notdienst bringen. Seit einem Urteil des Bundessozialgerichts 2023 galt die Tätigkeit mehrheitlich plötzlich als sozialversicherungspflichtig. Künftig sollen KVen den Notdienst so gestalten können, “dass die Voraussetzungen für eine selbstständige Tätigkeit erfüllt sind”. Zudem sollen sie eine Sicherstellungspauschale an Ärzte zahlen können, wenn dies zur Sicherung des Notdienstes, etwa in ländlichen Regionen, nötig ist. Der Notdienst soll außerdem als “Annex zur Haupttätigkeit” gelten, wenn Vertragsärztinnen und -ärzte diese Tätigkeit übernehmen, zu der sie aufgrund ihrer Zulassung verpflichtet sind. “Die gefundenen Regelungen werden endlich den Unsicherheiten um den vertragsärztlichen Notdienst ein Ende setzen”, sagte Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes.
  • Ein weiterer Punkt dreht sich um den Strukturfonds, mit dem regional ausgewählte ärztliche Leistungen gefördert werden. Künftig sollen KVen frei entscheiden können, welche Honorare aus vertragsärztlicher Tätigkeit sie zur Finanzierung des Fonds heranziehen. Die Änderung ist aufgrund der hausärztlichen Entbudgetierung nötig. So sollen Verwerfungen reduziert werden, die sich ansonsten bei der Auszahlung der Leistungen ergeben hätten, die nicht von der Entbudgetierung betroffen sind (etwa Sonografie, psychosomatische Grundversorgung oder Schmerztherapie), erklärt der Verband. Dies sei ein Schritt in die richtige Richtung, perspektivisch müsse der Gesetzgeber aber dafür sorgen, dass sämtliche Leistungen der hausärztlichen Kerntätigkeit vollständig vergütet werden.
  • Weitere Aspekte betreffen die Digitalisierung: So sollen Ärztinnen und Ärzte nicht verpflichtet sein, die elektronische Patientenakte (ePA) zu befüllen, wenn dem “erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen oder soweit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres vorliegen”. Darüber hinaus wird klargestellt, dass Praxisinhabende ihren Praxisausweis (SMC-B) nicht unbefugt weitergeben dürfen. Zudem soll künftig kein Heilberufsausweis (eHBA) mehr nötig sein, um auf eRezepte zugreifen zu können. Die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) sollen Praxen künftig via KIM direkt bei der Kasse anfordern können.

Kern des Gesetzes bleiben neue Kompetenzen für Pflegefachkräfte: Sie sollen je nach Qualifikation mehr Leistungen eigenverantwortlich erbringen dürfen, etwa die Versorgung von Wunden, Diabetes und Demenz sowie die Beratung zu Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.