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GesundheitspolitikDarmkrebsscreening: IQWiG-Bericht zum Absenken der Altersgrenze

Darmkrebsscreening: Anspruchsberechtigt sind alle gesetzlich krankenversicherten Personen ab dem Alter von 50 Jahren.

Zwei Fragen hat das Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Gesundheitswesen (IQWiG) in Bezug auf das Darmkrebsscreening in einem Vorbericht untersucht:

  1. Überprüfung der unteren Altersgrenze: Hat das Darmkrebsscreening mittels Koloskopie oder iFOBT im Vergleich zu keinem Screening bei Personen unter 50 Jahren einen Nutzen?
  2. Überprüfung von Abstand und Zahl der Koloskopien: Hier wurde der Nutzen drei verschiedener Screening-Varianten im Vergleich zum aktuellen Screening untersucht.

Beide Fragen beziehen sich auf Personen ohne Verdacht auf Darmkrebs und ohne höheres Darmkrebsrisiko. “Zu keiner der beiden Fragen wurden […] relevante Studien identifiziert. Es ist unbelegt, ob Personen unter 50 Jahren […] von einer Darmkrebsfrüherkennung profitieren können. Ebenso bleibt unbelegt, ob Personen ab 45 Jahren […] von einem modifizierten Koloskopie-Screeningangebot profitieren. Insgesamt lässt sich mangels direkter Evidenz kein Nutzen ableiten”, fasst das IQWiG zusammen.

Um dennoch Informationen über unterschiedliche Varianten des Screenings zu erhalten, hat das Institut eine Modellrechnung durchgeführt (unter dem Szenario einer perfekten Teilnahme (100 Prozent!). Zum Screening mittels iFOBT schreibt das IQWiG: “Für die Früherkennung mittels iFOBT wäre z.B. eine Strategie mit zwei-jährlichen Tests ab dem 45., statt bislang dem 50. Lebensjahr potenziell von Vorteil. Bei einer Verkürzung des Intervalls auf einen jährlich durchgeführten iFOBT zeigt sich eine zusätzliche Effektivitätssteigerung im Sinne einer etwas höheren Anzahl an vermiedenen Darmkrebsfällen und gewonnenen Lebensjahren, jedoch bei deutlich höherem Koloskopieaufwand.”

Zum Screening mittels Koloskopie heißt es: “Für das koloskopiebasierte Screening wäre es tendenziell von größerem Vorteil, die Darmkrebsfrüherkennung über einen längeren Zeitraum durchzuführen als früher mit ihr zu beginnen. Dies könnte u.a. durch eine Strategie mit drei statt wie bislang zwei Koloskopien unter Beibehaltung der Altersuntergrenze von 50 Jahren erreicht werden.”

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