1. Klinische Forschung
- Dauer: Jahre bis Jahrzehnte
- In dieser Zeit wird ein Impfstoff erst an Zellen im Labor und Tieren, dann an Menschen erprobt. Verlaufen die Tests erfolgreich, kann der Hersteller einen Antrag auf Zulassung des Impfstoffs bei der europäischen Arzneimittelbehörde einreichen.
2. Entscheidung der europäischen Arzneimittelbehörde
- Dauer: Monate bis Jahre
- Experten begutachten die Studiendaten und entscheiden, ob der Impfstoff wirksam und sicher ist.
- Positive Entscheidung: Der Impfstoff wird zugelassen und darf verimpft werden (z.B. an Menschen über 18 oder an Senioren über 60 Jahre, je nachdem, für welche Gruppe der Impfstoff gedacht ist und an welcher Gruppe er auch getestet wurde).
- Negative Entscheidung: Der Hersteller muss noch weitere Experimente durchführen.
Positive Entscheidung
3. Markteinführung in Deutschland
- Dauer: Mehrere Monate
- Der Impfstoff wird vom Hersteller in großer Menge produziert und ist in Deutschland erhältlich.
- Achtung: Der Impfstoff kann zwar bereits in der Hausarztpraxis verimpft werden (er ist ja zugelassen und erhältlich), die Krankenkasse bezahlt ihn aber (noch) nicht -> Selbstzahlerleistung (GOÄ)!
4. Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO)
- Dauer: Mehrere Monate
- Die STIKO schaut sich alle Studiendaten an und entwickelt für Deutschland eine Impfstrategie: Haben genügend Menschen einen Vorteil, wenn die Impfung empfohlen wird? Oder sind Risiken/Kosten zu hoch?
- Achtung: Auch wenn die STIKO eine Impfung empfiehlt, wird sie noch nicht direkt von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen! Die Impfung ist also weiter eine Selbstzahlerleistung. Wird die Impfung jetzt schon über den Sprechstundenbedarf bestellt, droht ein Regress.
5. Die Impfung wird Kassenleistung
- Dauer: Mehrere Monate
- Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), ein Gremium unter anderem mit Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenkassen, beschäftigt sich mit der Empfehlung der STIKO. Der G-BA hat zwei Monate Zeit zu entscheiden, ob er die STIKO-Empfehlung in die Schutzimpfungsrichtlinie aufnimmt. Diese Richtlinie regelt, welche Impfungen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen müssen. In der Regel schließt sich der G-BA der STIKO-Empfehlung an.
- Achtung: Auch jetzt wird die Impfung noch nicht von der Krankenkasse gezahlt!
- Denn dann muss noch eine regionale Impfvereinbarung zwischen den Krankenkassen und der ärztlichen Vertretung, der Kassenärztlichen Vereinigung, in einem Bundesland geschlossen werden.
Positive Entscheidung, Impfvereinbarung geschlossen
Erst wenn eine regionale Impfvereinbarung geschlossen wurde, wird die Impfung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt und kann über den Sprechstundenbedarf bestellt werden!
Bis dahin müssen Patientinnen und Patienten die Kosten selbst übernehmen, impfen lassen können sie sich nach einem Beratungsgespräch aber schon vorher.
