Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

NotfallreformDispensierrecht auch für Hausbesuche beschlossen

Das Dekadenprojekt Notfallreform ist beschlossen. Dass die Bundesregierung das geplante Dispensierrecht kurzfristig auf den aufsuchenden Notdienst ausgeweitet hat, ist für Hausärztinnen und Hausärzte eine Erleichterung. Doch an anderen Stellen beinhaltet das Gesetz "viel Schatten".

Die Notfallreform sieht eine 24/7 aufsuchende Versorgung vor, was der HÄV und andere ärztliche Verbände scharf kritisieren.

Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag (15. Oktober) einen Haken an die Notfallreform gesetzt. Kurzfristig hat er dabei das vorgesehene Dispensierrecht nicht nur für Ärztinnen und Ärzte in den Integrierten Notfallzentren (INZ), sondern auch für den aufsuchenden Notdienst bei Hausbesuchen beschlossen. Die erst wenige Tage zuvor in Form eines Änderungsantrags beschlossene Ergänzung hat der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) direkt nach der zweiten und dritten Lesung im Bundestag als „echte Erleichterung für die Betroffenen“ begrüßt, darüber hinaus jedoch „viel Schatten“ bei der Reform kritisiert.

Bei der Notfallreform handelt es sich um ein Dekadenprojekt, das bereits in vorherigen Legislaturperioden Anlauf genommen hatte. „Dass es eine Reform der Notfallversorgung braucht, ist allen Beteiligten klar“, so die Bundesvorsitzenden des HÄV, Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier. In der nun verabschiedeten Form würden die Notaufnahmen jedoch auf dem Rücken der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte – und besonders der Hausärztinnen und Hausärzte – entlastet. „Das kann und wird nicht gut gehen.“

Der Bundestag votierte am Donnerstag mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen für die Reform.

“Kollegen fehlen am Ende in den Praxen”

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass eine 24/7 aufsuchende Versorgung eingerichtet werden soll, um sicherzustellen, dass weniger Patientinnen und Patienten in die Notaufnahmen gehen. Blumenthal-Beier erklärt hierzu: „Die Politik verplant Ressourcen, die schlichtweg nicht da sind.“ Irgendwo müssten die Ärztinnen und Ärzte ja herkommen, die im Zweifel zu den Menschen hinfahren, erinnert Blumenthal-Beier. „Jede Kollegin und jeder Kollege, der diesen Job erledigt, fehlt am Ende in den Praxen.“

Für das kurzfristig ausgeweitete Dispensierrecht hatte sich der HÄV explizit starkgemacht.

Wichtig in der Praxis: Die Abgabe soll auf Zeiten außerhalb der üblichen Apothekenöffnungszeiten beziehungsweise bestimmte Wochenend- und Feiertagskonstellationen beschränkt sein und nur die benötigte Menge bis zur kleinsten Packungsgröße umfassen.

Neue Terminmeldepflicht erntet scharfe Kritik

Ebenfalls kurzfristig war ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen aufgenommen werden, der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte verpflichtet, eine bestimmte Zahl an Terminen zu melden, damit diese dann zentral vergeben werden können.

Wichtig in der Praxis: Ärzte und Psychotherapeuten sind bislang verpflichtet, „freie Termine“ an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zu melden; sie können den Umfang selbst bestimmen. Künftig soll es feste Kontingente für Termine geben, die sie melden müssen. Die Details und den Umfang soll die Selbstverwaltung verhandeln.

„Diese Regelung ist ein massiver Eingriff in die Autonomie unserer Praxen und inakzeptabel”, so Buhlinger-Göpfarth. Die Regierung konterkariere “quasi im Vorbeigehen den Kern der Freiberuflichkeit”. Zudem sei die Regelung für den hausärztlichen Bereich ohne Sinnhaftigkeit. “Unsere Praxen ermöglichen schon heute quasi immer kurzfristige Termine für akute Fälle. Hier braucht es keine staatliche Einmischung.”

Ärztliche Verbände warnen geschlossen vor Folgen

Die Terminmeldepflicht haben aus diesen Gründen auch Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) scharf kritisiert. “Was mit Änderungsanträgen zur Notfallreform auf den Weg gebracht werden soll, ist ein problematisches Gemisch aus mehr Bürokratie, zusätzlichen Belastungen und weniger Planungssicherheit für Ärztinnen und Ärzte”, hatte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt bereits am Vortag des Beschlusses gewarnt.

Ohnehin hatten die ärztlichen Verbände bereits frühzeitig vor den entstehenden Schnittstellen und fehlenden Personal-Ressourcen gewarnt.

Das Gesetz zur Notfallreform einschließlich der Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz muss nun noch abschließend im Bundesrat beraten werden. Das Gesetz ist jedoch nicht zustimmungspflichtig.

▲
E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
(max. 5 Dateien; PDF, JPG, PNG oder TIF)

Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.