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NotfallreformBundeskabinett nickt Reform der Notfallversorgung ab

Ministerin Warken drückt weiter auf die Tube: Das Kabinett hat jetzt den Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung auf den Weg gebracht. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband kritisiert vor allen Dingen zwei Punkte.

Das Bundeskabinett hat die Notfallreform auf den Weg gebracht.

Berlin. Patientinnen und Patienten mit dringenden Beschwerden sollen künftig gezielter in passende Behandlungsangebote gelenkt werden, statt in überfüllte Notaufnahmen der Kliniken zu gehen. Das sehen die Gesetzespläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor, die das Bundeskabinett am Mittwoch (22.4.) gebilligt hat.

Eine stärkere Steuerung der Patientinnen und Patienten soll in flächendeckenden Integrierten Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern erfolgen (Hausärztliche Praxis berichtete). Die INZ-Ersteinschätzungsstellen sollen gemeinsam von Kliniknotaufnahmen und KV-Notdienstpraxen betrieben werden.

Es ist bereits der dritte Versuch für die Notfallreform. “Aus dem dritten Anlauf wird nun der Ziellauf”, versprach Warken bei der Pressekonferenz am Mittwoch. Sie geht von einem direkten Sparpotenzial von 1,2 Milliarden Euro durch die Reform aus und indirekt einer weiteren eine Milliarde Euro, wenn langfristig weniger Menschen stationär aufgenommen werden.

Aufsuchender und telemedizinischer Dienst

Außerdem kommt künftig der bundesweiten Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) mehr Steuerungsbedeutung zu. Hier soll eine Terminservice- und eine Akutleitstelle vereint werden.

Bevor Menschen in die Klinik oder die Notdienstpraxis fahren, sollen sie idealerweise zunächst die 116 117 anrufen. Die Leitstelle schätzt dann die Dringlichkeit des Anliegens ein. Zur Versorgung gibt es dann unterschiedliche Wege, in die weitergeleitet werden kann

  1. dringende Fälle – Übergabe an den Rettungsdienst. In akut lebensbedrohlichen Fällen ist die Rettungsleitstelle auch weiterhin über die Telefonnummer 112 erreichbar. Die 116 117 und die 112 werden aber besser miteinander vernetzt als bisher und könnten “Gesundheitsleitstellen” werden, sagte die Ministerin.
  2. akut behandlungsbedürftige Fälle – Weiterleitung je nach Versorgungsbedarf in eine KV-Notdienstpraxis oder INZ, den aufsuchenden Notdienst oder eine telemedizinische Betreuung.
  3. Fälle, in denen eine zeitnahe Abklärung reicht – Weiterleitung an niedergelassene Praxen zu den regulären Öffnungszeiten.

Vorteil für ersteingeschätzte Patienten

Den digitalen Ausbau und die Vernetzung der Not- und Rettungsdienststrukturen fördert der Bund mit insgesamt 225 Millionen Euro. Ziel ist es, dass das Patientenaufkommen insbesondere in den Notaufnahmen sinkt und hier nur die Versicherten ankommen, die auch einer dringenden Behandlung in der Klinik bedürfen. Wer ohne digitale Ersteinschätzung ein INZ aufsucht, wird auch dort am Tresen ersteingeschätzt und nach Behandlungsbedarf in die passende Versorgungsstruktur vermittelt. Eine digitale Ersteinschätzung zahlt sich dabei für Patientinnen und Patienten aus, betonte Ministerin Warken. “Über die 116 117 bekommen Sie ein Ticket, mit dem Sie dann in einer Notdienstpraxis oder einem INZ schneller drankommen.”

Ebenfalls zur Entlastung der Kliniken beitragen soll die Verankerung des Rettungsdienstes als eigener Leistungsbereich im SGB V. Bisher ist für den Rettungsdienst nur ein Fahrtkostenersatz im SGB V vorgesehen, künftig sollen auch die Leistungen der Notfallrettung hierüber abgebildet werden. Das soll Anreize abbauen, dass Rettungseinsätze auch aus Abrechnungsgründen die Kliniken ansteuern. Dadurch könnten auch viele aufwändige Streitigkeiten zur Kostenübernahme mit den Krankenkassen künftig entfallen, so die Hoffnung.

“Keine Fachkräfte für 24/7 Dienste”

Kritik übt der Hausärztinnen- und Hausärzteverband vor allem am Aufbau eines rund um die Uhr tätigen Hausbesuchsdienstes und telemedizinischen Dienstes der KVen.

Die Bundesregierung mache Patientinnen und Patienten Versprechen, die nicht einzuhalten seien. “Insbesondere der Plan, einen 24/7-aufsuchenden Hausbesuchsdienst und einen 24/7-telemedizinischen Dienst aufzubauen, wird scheitern. Dafür fehlen schlicht und einfach die Hausärztinnen und Hausärzte sowie die nicht-ärztlichen Fachkräfte”, so Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier, Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes.

Die Ministerin konterte diese Kritik von Ärzteseite bei der Pressekonferenz. “Die KVen können zur Sicherstellung weitreichend untereinander kooperieren und zusätzlich auch mit dem Rettungsdienst”, erklärte sie. Zudem sei auch die Zusammenarbeit von nicht-ärztlichem Fachpersonal und telemedizinischem Ärztepersonal möglich. Ein Vorbild dafür sei die KV Niedersachsen.

Ja zum Dispensierrecht – aber nicht so

Ein weiterer Kritikpunkt des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes: Auch die Regelungen zum Dispensierrecht zeigten, dass die Reform nicht zu Ende gedacht sei. „Zwar ist es richtig und überfällig, dass Ärztinnen und Ärzte unter klar definierten Umständen Medikamente im Notdienst abgeben können. Weswegen das allerdings nur in den Notdienstpraxen und nicht im Bereitschaftsdienst – also, wenn wir die Menschen nachts und am Wochenende zu Hause aufsuchen – möglich sein soll, erschließt sich überhaupt nicht!“, kritisieren Buhlinger-Göpfarth und Blumenthal-Beier.

Die Bundesregierung müsse die offensichtlichen Fehlentwicklungen erkennen und korrigieren. „Ansonsten muss sie den Patientinnen und Patienten wenigstens ehrlich sagen, dass für die Entlastung der Notfallversorgung die Versorgung in anderen Bereichen zusammengestrichen wird“, erklären die beiden Bundesvorsitzenden.

Die Begrenzung des Dispensierrechts erklärte Warken als ersten Schritt. “Es ist ein Weg, es auch mal für die Patientinnen und Patienten einfacher zu machen.” (jvb)

Quelle: mit dpa

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