Berlin. Der aktuell auf dem Tisch liegende Gesetzentwurf zur Notfallreform zeigt zwar deutliche Spuren von Licht – aber nach wie vor viel Schatten. Das geht aus der Stellungnahme des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes (HÄV) hervor, mit der sich der Verband in die Anhörung am Mittwoch (9. September) einbringt.
So begrüßt der Verband, dass der Regierungsentwurf die reguläre vertragsärztliche Versorgung nun klarer gegenüber der notdienstlichen Akutversorgung priorisiere. Auch der Begriff des „Akutfalls“ werde erstmals eindeutig definiert. Aus Sicht des Verbands bleiben jedoch zentrale Fragen offen – insbesondere bei der Frage, wohin Patientinnen und Patienten mit akutem Versorgungsbedarf gesteuert werden.
Denn bei Menschen, die bereits an eine Hausarztpraxis angebunden sind, sollte nach Auffassung des Verbands möglichst die bestehende Versorgungsbeziehung genutzt werden. Die geplante Akutleitstelle müsse deshalb nicht nur in die „vertragsärztliche Regelversorgung“, sondern ausdrücklich auch in die hausärztliche Primärversorgung steuern können.
Wichtig in der Praxis: Besonders wichtig ist dies für Patientinnen und Patienten in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV). Der Verband fordert deshalb, dass HZV-Teilnahme und zuständige Hausarztpraxis für die Akutleitstellen technisch erkennbar werden. Nötig seien zudem interoperable Schnittstellen für eine digitale und medienbruchfreie Fallübergabe. So könnten Informationen zwischen Notfallstrukturen und der behandelnden Hausarztpraxis unmittelbar ausgetauscht werden.
Bei der Akut- und Terminsteuerung sollten HZV-Versicherte, soweit medizinisch und organisatorisch sinnvoll, an ihre bereits bekannte HZV-Praxis vermittelt werden.
Schnittstellen zu anderen laufenden Gesetzgebungen
Mit seiner Stellungnahme ist der HÄV einer von rund 50 Akteuren, die sich im Vorfeld der Anhörung im Gesundheitsausschuss positioniert haben – mit teils sehr konträren Einschätzungen der geplanten Reform.
Dies dürfte auch der Komplexität der Mammut-Reform geschuldet sein: Mit dem aktuellen Gesetzentwurf nimmt die Bundesregierung einen Reformanlauf wieder auf, der bereits 2024 gestartet war. Einen ersten Entwurf hatte das damalige Bundeskabinett im Juli 2024 beschlossen. Nach der ersten Beratung im Bundestag im Oktober 2024 kam das Verfahren nach dem Ende der Ampel-Koalition zum Erliegen.
Der HÄV hatte sich immer wieder mit deutlicher Kritik in das Verfahren eingebracht.
Ein von Beginn an geäußerter Kritikpunkt, den auch andere ärztliche Vertreter teilen: Mit Akutleitstellen, telemedizinischen Angeboten und aufsuchenden Diensten drohen neue Parallelstrukturen aufgebaut zu werden, während vorhandene ambulante Strukturen nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Auch an dieser Stelle wird ein Gedanke deutlich, der die Komplexität der Reform begründet: So hat die Notfallreform deutliche Schnittstellen zu anderen aktuell laufenden Gesetzgebungen, etwa dem aus hausärztlicher Sicht essenziellen Primärversorgungssystem oder dem jüngsten Digital-Gesetz: Mehrere Stellungnahmen weisen darauf hin, dass der Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung und der Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) aufeinander abgestimmt gehören. Denn auch dort finden sich Vorgaben unter anderem zur Ersteinschätzung und dem digitalem Versorgungseinstieg.
24/7-Dienst nicht flächendeckend
Konkret kritisiert der HÄV den weiterhin vorgesehenen flächendeckenden telemedizinischen und aufsuchenden Dienst rund um die Uhr. Zwar begrenze der neue Entwurf den Einsatz des aufsuchenden Dienstes stärker als frühere Fassungen. Einen generellen Bedarf für eine bundesweit vorzuhaltende 24/7-Struktur sieht der Verband dennoch nicht. Stattdessen sollte der Dienst am regionalen Bedarf ausgerichtet werden.
Gleichzeitig müssten bestehende hausärztliche Hausbesuchsstrukturen gestärkt und angemessen finanziert werden. Gerade chronisch kranke und immobile Menschen würden häufig bereits durch ihre Hausarztpraxis betreut. Hausbesuche sollten deshalb möglichst von der behandelnden Praxis organisiert werden können.
Auch bei der geplanten Ersteinschätzung sieht der Verband Nachbesserungsbedarf. Zwar begrüßt er, dass die Akutleitstelle grundsätzlich vorrangig in die Sprechstunden von Praxen und Medizinischen Versorgungszentren vermitteln soll. Die vorgelagerte standardisierte Ersteinschätzung dürfe diesen Vorrang aber nicht aushebeln. Ein digitales Instrument dürfe insbesondere nicht aus Sicherheitsgründen systematisch übertriagieren und dadurch unnötige Vorstellungen in Notaufnahmen oder Integrierten Notfallzentren (INZ) auslösen.
INZ grundsätzlich begrüßt
Die geplanten INZ bewertet der Verband grundsätzlich positiv. Dort sollen Notaufnahme, KV-Notdienstpraxis und eine zentrale Ersteinschätzungsstelle zusammenarbeiten. Klärungsbedarf sieht der Verband unter anderem bei den Zuständigkeiten zwischen Krankenhaus und KV.
Eine direkte Inanspruchnahme der INZ durch Patientinnen und Patienten lehnt der Verband ab. Regelhaft sollte vor dem Besuch eine telefonische oder digitale Ersteinschätzung erfolgen. Nur wenn diese die Behandlung im INZ erforderlich macht, sollte eine entsprechende Weiterleitung erfolgen. Der Verband spricht sich damit für ein verbindliches „Ticket-System“ aus.
Neue Aufgaben brauchen neue Vergütung
Auch die Finanzierung der Reform lehnt der Verband in Teilen ab. Vorgesehen ist, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die neuen Notdienststrukturen zur Hälfte mitfinanzieren. Nach Auffassung des Verbands sollten diese zusätzlichen Strukturen vollständig aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden.
Der Verband verweist auf rund 140 Millionen Euro jährlich, die nach dem Regierungsentwurf nicht für die Vergütung der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte zur Verfügung stehen beziehungsweise über die Verwaltungskostenumlage entzogen werden. Die ambulant Tätigen würden damit an der Finanzierung von Strukturen beteiligt, die unter anderem Notaufnahmen und Rettungsdienste entlasten sollen.
Gleichzeitig fordert der Verband eine umfassende Vergütung der zusätzlichen Leistungen. Der erweiterte Bewertungsausschuss müsse dafür entsprechende EBM-Leistungen vorsehen – etwa für die strukturierte Ersteinschätzung, telemedizinische Beratung, aufsuchende Versorgung, ärztliche Einbeziehung und die Weiterleitung in die vertragsärztliche Versorgung.
Sollten durch die Reform Leistungen aus dem Notdienst in die reguläre Versorgung verlagert werden, müssten nach Auffassung des Verbands auch die dafür vorgesehenen Finanzmittel in die Grundbeträge der Regelversorgung überführt werden. Eine weitere finanzielle Belastung der hausärztlichen Versorgung sei vor dem Hintergrund bereits erfolgter Eingriffe in die ambulante Vergütung nicht vertretbar.
