Berlin. Der Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) muss für mehr Praxistauglichkeit an entscheidenden Stellen nachgeschärft werden. Das wurde in der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags am Mittwoch (14. Oktober) deutlich. Zahlreiche ärztliche Fachverbände, darunter der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV), sowie Verbraucherschützer äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen sowie teils vor Ort kritisch zu dem Gesetzentwurf.
Das Gesetz erfülle den Anspruch, das geplante Primärversorgungssystem vorzubereiten, nicht, wird in der Stellungnahme des HÄV deutlich. Dafür müsse die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV), zu der sich das Ministerium jüngst erneut öffentlich bekannt hatte, explizit in den Gesetzentwurf aufgenommen werden. Bereits zuvor hatte der HÄV scharfe Kritik am geplanten Digital-Gesetz geäußert.
Fehlendes HZV-Kennzeichen “vollkommen unerklärlich”
Ein Knackpunkt ist vor allem das sogenannte HZV-Kennzeichen in den Versichertenstammdaten. Mit einem solchen wäre im Zuge der geplanten Ersteinschätzung auf den ersten Blick deutlich, dass es sich um einen HZV-Patienten handelt und wo dieser richtig aufgehoben ist. Doch: Ein solches HZV-Kennzeichen ist explizit nicht vorgesehen, wohl aber eine Kennzeichnung für eine Teilnahme an einem Disease-Management-Programm (DMP). Aus Sicht des HÄV ist das „vollkommen unerklärlich“.
Ein solches HZV-Kennzeichen wäre aus Sicht der HÄV-Vorsitzenden „eine wichtige Voraussetzung, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten besser zu koordinieren, unnötige Doppeluntersuchungen zu vermeiden und die Kommunikation zwischen Haus- und Fachärzten sowie die digitale Überweisungssteuerung erheblich zu erleichtern“. An dieser Stelle sollte die Politik daher nachbessern, fordert der HÄV.
Scharfe Kritik an breiter Datennutzung durch Kassen
Zudem sehen Ärzte wie auch Verbraucherschützer die geplante ausgeweitete Datennutzung durch Krankenkassen kritisch. „Mit diesem Gesetz läutet die Politik einen grundlegenden Wandel im Gesundheitswesen ein – leider zum Schlechteren“, kommentieren de Bundesvorsitzenden des HÄV, Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier. Dass in bestimmten Situationen sogar ein Blick in die elektronische Patientenakte (ePA) ermöglicht wird, höhle den Grundsatz, „dass es Dinge gibt, die ohne Wenn und Aber niemanden außerhalb des Behandlungszimmers etwas angehen“, weiter aus.
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erklärte in der Anhörung mit Blick auf die Erhebung personenbezogener Daten, je mehr Gesundheitsdaten oder Sozialdaten die Krankenkassen erhielten, umso einfacher werde es für sie, ihr Handeln an wirtschaftlichen statt an gesundheitlichen Erwägungen auszurichten.
Ähnlich kritisch kommentierte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) diese Neuregelung. Die vorgesehenen Einsichtsmöglichkeiten der Kassen in die ePA, die Möglichkeit zur Erhebung personenbezogener Daten der Versicherten bei „anderen Stellen“ sowie darauf aufbauende Verhaltenshinweise mit dem Ziel, auf „Lebensverhältnisse einzuwirken“, überschreite deutlich die Grenze des Zumutbaren.
Praxistaugliche Regelungen gefordert
In der Anhörung forderten mehrere Sachverständige die Abgeordneten dazu auf, praxistaugliche Regelungen mit einem konkreten Mehrwert zu ermöglichen. Die Allgemeinmedizinerin Annette Rennert ging auf die Vorteile eines digitalen Medikamentenplans ein und betonte, wenn digitale Anwendungen gut gestaltet seien, würden sie in der Breite angenommen.
Auch Sylvia Thun von der Berliner Charité sagte, zentral seien der Versorgungsnutzen und die Patientensicherheit.
