Berlin. Der Orientierungswert, nach dem sich die Preise für alle vertragsärztlichen Leistungen berechnen, erhöht sich im Jahr 2027 um 2,2 Prozent. Er liegt dann bei 13,0207 Cent (heute: 12,7404 Cent). Hierauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband am Mittwoch (23. September) geeinigt, wie die Verhandlungspartner am Nachmittag mitteilten. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes entspricht die Einigung einem Honorarplus von 1,1 Milliarden Euro.
Aus Sicht des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes (HÄV) ist diese Steigerung „lächerlich“. „Für unsere Praxen ist das ein enttäuschendes, wenngleich erwartbares Ergebnis – es ist aber auch Symptom eines Trends, der das Überleben der Praxen in der GKV mehr und mehr zur Herausforderung macht – zumindest außerhalb unserer HZV!“, ordnen die Bundesvorsitzenden Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier am Donnerstag (24. September) in einem Schreiben an ihre Mitglieder ein. „Der GKV-Spitzenverband sollte endlich die Notbremse ziehen und erkennen: Die ambulante Versorgung ist kein Sparschwein, das sich nach Belieben schlachten lässt!“
Auch KBV-Chef Dr. Andreas Gassen sprach von „wahrlich keinem Jubelergebnis“.
Inflation und steigende Kosten fressen “Plus” auf
In der Tag liegt das Ergebnis unter der aktuellen Inflationsrate (August 2026 laut Statistischem Bundesamt 2,9 Prozent, Juli 2,8 Prozent, Juni 2,3 Prozent). Zudem leiden Praxen wie Verbraucher unter steigenden Energie-, Miet- und Personalkosten.
Vergangenes Jahr war der Orientierungswert um 2,8 Prozent, zuvor zweimalig um 3,85 Prozent gestiegen.
Besonders drastisch ist aus Sicht des HÄV, dass die Steigerung sogar weit unter dem neuen, durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Deckel liegt. Denn das Gesetz hat zwar nichts an den gesetzlichen Vorgaben zur Methodik der Anpassung des Orientierungswertes geändert. Neu ist jedoch eine Vorgabe, dass die Preise der Leistungen nicht stärker steigen als die durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen je Krankenkassenmitglied (Grundlohnrate). Für 2027 hatte das Bundesgesundheitsministerium die Obergrenze mit 3,42 Prozent ausgewiesen.
Positionen weit auseinander
Die KBV hatte Medienberichten zufolge ursprünglich 4,33 Prozent gefordert, die Kassen boten demnach 0,66 Prozent. Die Kassen sehen in der Einigung so auch einen „fairen Honoraranstieg“.
Die ersten Verhandlungsrunden war erfolglos geblieben, Ende August hatte man sich jedoch bereits auf Veränderungsraten der Demografie und Morbidität für 2027 einigen können.
Auftrag für künftige Verhandlungen
Der Orientierungswert bestimmt maßgeblich die Preise der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen im EBM. Bei seiner jährlichen Anpassung muss der Bewertungsausschuss insbesondere die Entwicklung der für die Praxen relevanten Investitions- und Betriebskosten berücksichtigen.
Hieran soll künftig gefeilt werden. Hierfür enthält der aktuelle Beschluss vom 23. September, der bereits veröffentlicht ist, einen Auftrag: Das Institut des Bewertungsausschusses soll bis 31. März 2027 das Verfahren zur Ermittlung der Praxiskosten je Leistungsmenge weiterentwickeln. Dabei sollen künftig auch weitere Einnahmen aus Leistungen nach Paragraf 115f SGB V – also Hybrid-DRG – sowie aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach Paragraf 116b SGB V einbezogen werden.
