Berlin. Die erste Runde der Honorarverhandlungen für 2027 ist ohne Ergebnis geblieben. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitgeteilt, nachdem sie und GKV-Spitzenverband am Mittwoch (12. August) in Berlin ihre Positionen vorgestellt hatten. Eine Einigung wurde in dieser ersten Gesprächsrunde erwartungsgemäß nicht erzielt. Die Positionen liegen „noch weit auseinander“, heißt es bei der KBV.
Mittelpunkt der Verhandlungen ist der Orientierungswert als Basis für die Vergütung ärztlicher Leistungen. Gesetzlich ist vorgegeben, dass die Entwicklung relevanter Betriebskosten – also etwa Personal- und Energiekosten, Miete und Investitionen – hier berücksichtigt werden muss.
Für den Orientierungswert 2027 werden die Veränderungen der Kosten des Jahres 2025 gegenüber dem Jahr 2024 berücksichtigt. Seit einigen Jahren dürfen bei den Personalkosten aktuelle Daten herangezogen werden, erinnert die KBV. So fließen die Tarifsteigerungen für Medizinische Fachangestellte (MFA) für das Jahr 2026 in die Anpassung des Orientierungswertes für 2027 ein.
Stark steigende Praxiskosten
Aufgrund der steigenden Praxiskosten ist eine entsprechende Anpassung für Hausärztinnen und Hausärzte essenziell. Das Angebot der Kassen sei bislang jedoch „völlig unzureichend“, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen nach der Sitzung. Es liege weit unter der Vergütungssteigerung, die für Praxen jährlich notwendig sei. Mit dem auch durch den Hausärztinnen- und Hausärzteverband scharf kritisierten GKV-Spargesetz würden vor allem der ambulanten Versorgung erhebliche Finanzmittel entzogen, was die Honorarverhandlungen umso bedeutender mache, erinnerte Gassen.
Im vergangenen Jahr war der Orientierungswert um 2,8 Prozent auf 12,7404 Cent angepasst worden. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hatte damals erinnert, dass ein vermeintliches “Plus” in dieser Höhe bei Weitem nicht die Kostensteigerungen in den Praxen decke.
An den gesetzlichen Vorgaben zur Methodik der Honorarverhandlungen hat das GKV-Spargesetz nichts geändert. Neu ist zwar die Vorgabe, dass die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung nicht stärker steigen darf als die durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen je Krankenkassenmitglied, die sogenannte Grundlohnrate – in der Vergangenheit lag die Anpassung des Orientierungswerts in der Regel jedoch ohnehin unterhalb dieser.
Termin für nächste Gesprächsrunde noch nicht bekannt
Ein Termin für die nächste Sitzung des Bewertungsausschusses ist aktuell noch nicht bekannt. Gesetzlich soll der neue Orientierungswert zwar bis 31. August feststehen, auch in den Vorjahren war dies jedoch häufig erst später der Fall. Kommt es zu keiner Einigung im paritätisch besetzten Bewertungsausschuss von Kassen und Ärzten, muss der Erweiterte Bewertungsausschuss entscheiden.
Bis 15. September soll das Bundesgesundheitsministerium die Grundlohnrate 2027 feststellen.
Im Zuge der Finanzierungsverhandlungen werden außerdem regionale Veränderungsraten der Morbidität und Demografie berechnet und vom Bewertungsausschuss für jeden KV-Bezirk empfohlen. Sie bilden neben dem Orientierungswert die Grundlage für die regionalen Vergütungsverhandlungen, die im Herbst beginnen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen verhandeln dann mit den Krankenkassen vor Ort, wie viel Geld diese im neuen Jahr für die ambulante Versorgung ihrer Versicherten in der Region bereitstellen.
