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AktualisierungGOÄneu: Weitere Verbesserungen für Hausarztpraxen

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben den GOÄneu-Entwurf aus 2025 aktualisiert und an das Bundesgesundheitsministerium übermittelt. „Die neue GOÄ wäre zweifelsohne ein riesengroßer Schritt nach vorne“, erklärt Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, die auf eine baldige Umsetzung hofft.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hofft, dass die GOÄneu bald umgesetzt wird.

Berlin. Noch ist die zwischen dem Verband der privaten Krankenversicherer (PKV-Verband) und der Bundesärztekammer (BÄK) 2025 konsentierte GOÄneu nicht vom Bundesgesundheitsministerium abgenickt worden.

PKV-Verband und BÄK haben sich nun auf eine aktualisierte Version geeinigt und diese an den neuen Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann übermittelt.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hatte sich aktiv bei den Fachgesprächen eingebracht und konnte seine Forderung nach besserer Abbildung des hausärztlichen Leistungsspektrums und auch Honorarerhöhungen insbesondere bei den Kapiteln B (Grundleistungen, Allgemeinmedizin und allgemeine Beratung) sowie beim Thema Geriatrie durchsetzen.

Wegegeld deutlich erhöht

“Auch die letzten Anpassungen gehen in die richtige Richtung, beispielsweise in den Bereichen Geriatrie sowie beim Wegegeld für Besuche. Das sind für die gesamte sprechende Medizin gute Nachrichten”, freut sich Buhlinger-Göpfarth.

Das Wegegeld im Paragrafen 8 GOÄneu erhielt dabei eine deutliche Aufwertung. Für bis zu 2 km soll es beispielsweise sieben statt bisher 4,30 Euro geben, bei Nacht von zwei bis fünf Kilometer statt 12,30 nun zwanzig Euro. (siehe Tabelle Wegegeld).

Künftig soll es möglich sein, eine telefonische Beratung auch mittels elektronischer Kommunikation (SMS, Chat) abzurechnen. SMS und Chat waren in der Version der GOÄneu von 2025 ausgeschlossen worden. Gleiches gilt beispielsweise für das Ausstellen eines Wiederholungsrezeptes oder einer Überweisung.

Bessere vergütet: Geriatrisches Basisassessment

Wichtig war dem Hausärztinnen- und Hausärzteverband auch, dass der Begriff “Hausärztliches-geriatrisches Basisassessment” erhalten bleibt und die Leistungen besser vergütet werden.

Das Basisassessment bzw. Screening nach Nr. 119 GOÄ bringt künftig 15 statt 8,18 Euro, das Basisassessment nach Nr. 120 GOÄ wird mit pauschal 50 statt 25,02 Euro vergütet.

BMG arbeitet an Referentenentwurf

“Das Bundesgesundheitsministerium ist nun am Zug. Noch in diesem Jahr, muss endlich ein Referentenentwurf vorgelegt werden, sodass die neue GOÄ dann auch zeitnah in Kraft treten kann. Dann haben 30 Jahre warten auf eine Novellierung hoffentlich mal ein Ende”, sagt Buhlinger-Göpfarth.

Dass im BMG bereits ein Referentenentwurf für die neue GOÄ vorbereitet werden, stimme zuversichtlich, dass ein Inkrafttreten der neuen GOÄ zum 1. Januar 2028 erreichbar erscheine, erklären BÄK und PKV-Verband am 31.7. per Pressemitteilung..

Einen Vergleich zur GOÄneu und der aktuellen Version finden Sie unter: GOÄneu im Vergleich

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