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AsylbewerberleistungsgesetzAsylbewerber: Minderjährige vollständig krankenversichert

Seit 12. Juni 2026 haben minderjährige Asylbewerber in Deutschland Anspruch auf vollständige medizinische Versorgung auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung.

Minderjährige Asylbewerber sind ab sofort vollständig krankenversichert.

Seit Mitte Juni sind minderjährige Asylbewerber in Deutschland vollständige krankenversichert bzw. sie haben vollständigen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung.

Für Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren entfallen somit die bisherigen Einschränkungen auf eine reine Notfall- und Schmerzbehandlung in den ersten 36 Monaten ihres Aufenthalts.

Minderjährige erhalten eGK

Die Vorlage von Behandlungsscheinen, die von den Kommunen ausgestellt wurden, entfällt somit. Das teilt die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz über ihren Newsletter mit.

Die Minderjährigen erhalten eine eigene elektronische Gesundheitskarte (eGK), die im Feld „Besondere Personengruppe“ die Ziffer 4 aufweist.

Gemeinsames Europäisches Asylsystem

Die Änderung basiert auf der europäischen GEAS-Reform (GEAS = Gemeinsames Europäisches Asylsystem) zur Gleichstellung minderjähriger Geflüchteter mit einheimischen Kindern.

Für volljährige Asylbewerberinnen und Asylbewerber gelten die die bisherigen Einschränkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes in den ersten 36 Monaten unverändert weiter. at

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