Berlin. Mit ungewöhnlich scharfen Worten hat die Opposition im Deutschen Bundestag am Freitag (12. Juni) das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, auch GKV-Spargesetz, kritisiert. Der auch durch den Hausärztinnen- und Hausärzteverband und andere ärztliche Verbände heftig kritisierte Gesetzentwurf wurde am Vormittag in erster Lesung im Bundestag beraten.
Nach der hitzigen Aussprache wurde der Entwurf einstimmig zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss.
Die Oppositionsfraktionen kritisierten unisono die unzureichende Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln sowie einen „Kahlschlag“ zulasten der Versicherten.
Koalition lässt Chance auf Änderungen durchblicken
Dass Änderungen nötig sind, hatte der Hausärztinnen- und Hausärzteverband am Vortag abermals deutlich gemacht. Im Zentrum seiner Kritik stehen die im Gesetz vorgesehene Versorgungsbremse für die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) sowie die teilweise Rücknahme der Entbudgetierung. „Die Streichung dieser beiden Punkte würde für die hausärztlichen Praxen das Schlimmste abwenden und wäre für die GKV auch finanziell absolut verkraftbar“, fordern die Bundesvorsitzenden.
Die Koalition, die zuletzt ein schnelles Verabschieden des Gesetzes bis zur Sommerpause anpeilte, ließ zumindest die Möglichkeit durchblicken, dass in den parlamentarischen Beratungen noch Raum für Änderungen sein könnte.
So versprachen Redner von Union und SPD, das parlamentarische Verfahren zu nutzen, um alle Regelungen aus dem Gesetzentwurf genau zu prüfen. Simone Borchardt (CDU) etwa sagte zu, dass alle 66 Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit noch einmal angeschaut und geprüft würden.
„Rasenmähermethode – mitten hinein in die Versorgung“
Im Deutschen Bundestag unterstrichen die Oppositionsparteien diese Kritik.
Dr. Janosch Dahmen (Grüne) rügte: „Was Sie hier vorlegen, ist ein Kürzungskahlschlag mit der Rasenmähermethode, mitten hinein in die Versorgung.“ Er sprach von einem „unzureichend wirksamen, unausgewogenen und offensichtlich schlecht gemachten Gesetz“.
Auch Parteikollegin Paula Piechotta warnte, dass ohne ausreichend Zeit für die Beratung „handwerkliche Fehler“ drohten. Die Koalition hingegen wolle das Gesetz durchpeitschen.
Stella Merendino (Linke) sieht, dass das Gesetz den Fachkräftemangel, der auch Hausarztpraxen extrem umtreibt, verschärfen könnte. Sie sprach von einer „Kettensägenreform“. Wichtig sei, die Mitarbeiter in den Gesundheitseinrichtungen zu entlasten. Sie könnten teilweise einfach nicht mehr, würden aber als unerschöpfliche Ressource angesehen. Zwar könne die Regierung ein fragwürdiges Gesetz beschließen, aber letztlich niemanden zwingen, unter diesen Bedingungen im Beruf zu bleiben.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte das Sparpaket im Bundestag. Es sei kein Selbstzweck, sondern dringend nötig.
Bundesrat lehnt Gesetz in vorliegender Form ab
Fast zeitgleich hat sich der Bundesrat mit dem Gesetz befasst, dessen Gesundheitsausschuss bereits deutlichen Änderungsbedarf angemahnt hatte. Die Länderkammer folgt dieser Positionierung und hat am Freitag die vom Gesundheitsausschuss erarbeiteten Empfehlungen größtenteils angenommen, plädiert also für weitreichende Änderungen.
Das GKV-Spargesetz ist zwar nicht zustimmungspflichtig, das heißt, der Bundesrat kann sich zwar beratend einbringen, ist aber nicht dazu befugt, das Gesetz endgültig zu blockieren. Er könnte jedoch den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen. Der Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte (SPD) sagte im ZDF-“Morgenmagazin” am Freitag (12. Juni), dass er hiermit rechne.
Der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat, das bei Streit über ein Gesetz einen Kompromiss finden soll.
“Ich gehe im Moment davon aus, dass die Länder auch mehrheitlich Gebrauch machen werden von diesem Recht”, sagte Bovenschulte. Die Länder hätten das Recht, den Vermittlungsausschuss anzurufen, sobald die Reform nach dem ersten Durchgang aus dem Bundestag zurückkomme.
