Seit einigen Jahren existieren die Ziffern zur Abrechnung der hausärztlich-geriatrischen Betreuung, dennoch tauchen immer wieder Unsicherheiten auf. Da die Ziffern seit Quartal 4/2025 entbudgetiert bezahlt werden und außerdem zu den Kriterien der Vorhaltepauschale (Neuregelung seit Quartal 1/2026) zählen, werden diese im Folgenden erläutert.
Im hausärztlichen Bereich sind insbesondere zwei geriatrische Ziffern relevant. Darüber hinaus existieren spezialisierte Geriatrie-Ziffern, welche Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Geriatrie abrechnen dürfen; diese spielen nach Einschätzung der “Rauchenden Köpfe” im Alltag jedoch keine Rolle.
Zum einen können Hausarztpraxen das Geriatrische Basisassessment nach 03360 EBM (14,40 Euro) zweimal im Krankheitsfall abrechnen, also zweimal in vier Quartalen, jedoch maximal einmal im Behandlungsfall/Quartal. Tipp: Aus pragmatischen Gründen führen die meisten Praxen die Assessments jedes zweite Quartal bei geriatrischen Menschen durch.
Dies erleichtert außerdem die Suchläufe und entsprechende Programmierung der Praxissoftware (PVS), um sich an die Abrechnung erinnern zu lassen. Tipp: Suchen Sie im PVS nach gesetzlich Versicherten, die mindestens 70 Jahre alt sind und bei denen die 03360 EBM im aktuellen und im Vorquartal nicht abgerechnet wurde.
Begründende ICD bei unter 70-Jährigen
Grundsätzlich können die 03360 und 03362 EBM bei Personen, die mindestens 70 Jahre alt sind, abgerechnet werden. Darüber hinaus können die Leistungen bereits vor dem 70. Geburtstag bei Menschen mit bestimmten Erkrankungen erbracht und abgerechnet werden:
- F00-F02 Dementielle Erkrankungen
- G30 Alzheimer-Erkrankung
- G20.1 Primäres Parkinson-Syndrom mit mäßiger bis schwerer Beeinträchtigung
- G20.2 Primäres Parkinson-Syndrom mit schwerster Beeinträchtigung.
Nötiger Leistungsinhalt
Der obligate Leistungsinhalt der 03360 (Geriatrisches Basisassessment) umfasst laut EBM folgende Leistungen:
- Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt,
- Erhebung und/oder Monitoring organbezogener und übergreifender motorischer, emotioneller und kognitiver Funktionseinschränkungen,
- Beurteilung der Selbstversorgungsfähigkeiten mittels standardisierter, wissenschaftlich validierter Testverfahren (z. B. Barthel-Index, PGBA, IADL nach Lawton/Brody, geriatrisches Screening nach LACHS),
- Beurteilung der Mobilität und Sturzgefahr durch standardisierte Testverfahren (z. B. Timed Up and Go, Tandem-Stand, Esslinger Sturzrisikoassessment).
Wichtig hierbei: Die Erhebung kann an eine MFA oder VERAH delegiert werden. Komplett ist der Leistungsinhalt aber erst beim persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt erbracht. Das bedeutet, dass man die Ziffern z. B. im Seniorenheim nicht beim MFA- oder VERAH/NäPA-Besuch abrechnen kann, sondern erst beim folgenden Arzt-Hausbesuch, auch wenn die Daten natürlich durch die Mitarbeiterin schon erhoben wurden.
Kognitionstest: Timing relevant
Nicht vorgeschrieben ist ein Testverfahren für die Kognition wie DemTec oder Minimal Mental Status. Die Einschätzung von kognitiven und anderen Funktionseinschränkungen (s. Liste) erfolgt klinisch.
Als fakultativer Leistungsinhalt kann ein Demenztest jedoch stattfinden. Merke: Das bedeutet, man kann ihn nicht zusätzlich abrechnen. In Quartalen ohne Geriatrisches Assessment nach 03360 könnte man diesen dann aber nach der 03242 EBM (2,93 Euro) ansetzen. Im gleichen Quartal schließt sich diese Ziffer jedoch mit der 03360 aus.
Vorgeschrieben ist die Testung jedoch für den Bereich der Selbstversorgungsfähigkeiten; hierfür eignet sich beispielsweise der Bartheltest, und die Testung der Mobilität, welche z. B. zügig mit dem Timed Up and Go-Test überprüft und dokumentiert werden kann.
Weitere geeignete Testverfahren wären für die Mobilität der Chair Rising Test und weitere. Interessierte können sich auf der Webseite des Medizinischen Dienstes Nord einlesen, auf der viele geriatrische Testverfahren gut erläutert werden: www.hausarzt.link/NZHYe .
03362 besser selbst erbringen
Sofern Sie eine geriatrietypische Einschränkung gefunden haben, können Sie bei den Patientinnen und Patienten dann die geriatrische Betreuung nach 03362 EBM jedes Quartal abrechnen. Hier existiert für mindestens 70 Jahre alte Menschen keine definierte Diagnoseliste. Für Menschen unter 70 kommt die Abrechnung nur bei den o. g. Diagnosen in Frage.
Voraussetzung für die Abrechnung der geri-atrischen Betreuung ist außerdem, dass im aktuellen Krankheitsfall ein Geriatrisches Basisassessment stattgefunden hat. Praktisch bedeutet dies: Im aktuellen oder einem der drei vorherigen Quartale muss das Assessment erbracht worden sein. Theoretisch darf dieses Assessment auch beispielsweise während eines stationären Aufenthalts in der Klinik stattgefunden haben, hier kann es jedoch zu Streichungen durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) kommen, wenn die 03360 nicht abgerechnet wurde.
Tipp: Die “Rauchenden Köpfe” empfehlen daher, dass Sie sich nach Entlassung aus der Klinik – mit Unterstützung Ihrer MFA/VERAH/NäPA – ein eigenes Bild vom aktuellen Zustand machen und das Assessment erbringen sowie abrechnen.
Die 03362 EBM enthält die Überprüfung der Medikation, also auch ggf. die Erstellung eines bundeseinheitlichen Medikationsplanes. Dieser kann damit im gleichen Quartal nicht über die 01630 EBM abgerechnet werden. Da die 01630 sich jedoch mit den Chroniker-Ziffern ausschließt, kommt diese Ziffer sowieso kaum zum Ansatz.
Eine Ausnahme können Vertretungspatienten darstellen, bei denen ein Medikationsplan erstellt wird, beispielsweise nach Krankenhausentlassung. Das Geriatrische Assessment darf selbstverständlich auch bei Vertretungspatienten stattfinden und abgerechnet werden.
Wichtige Ausschlüsse
Ausschlüsse zu den geriatrischen Ziffern existieren zum einen mit den Palliativziffern 03370-03373. Diese schließen sich jedoch nicht im Behandlungsfall/Quartal aus, nur im gleichen Kontakt können sie nicht zusammen angesetzt werden.
Zum anderen kann bei Verordnung einer geriatrischen Rehabilitation auf Muster 61 normalerweise der Zuschlag 01613 zur 01611 EBM (Reha-Antrag) angesetzt werden. Die 01613 EBM kann jedoch nicht im gleichen Quartal wie das Geriatrische Basisassessment 03360 abgerechnet werden.
