Haus- und Heimbesuche sind meist eine wirtschaftliche Misere. Eine Ausnahme macht das Seniorenheim – aber nur unter einer Bedingung. Als Erleichterung haben die "Rauchenden Köpfe" einen Hausbesuchs-Spicker erstellt.
Heim- und Hausbesuche gehören zur umfassenden Betreuung der oft multimorbiden oder sehr alten Patientinnen und Patienten dazu.
Die Zahl der Hausbesuche unterscheidet sich zwischen den Praxen erheblich, wobei interessant ist, dass alle kassenärztlich Niedergelassenen, unabhängig von der Fachgruppe, zu Hausbesuchen verpflichtet sind (Bundesmantelvertrag Paragraf 17), sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht und es den Erkrankten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, die Praxis aufzusuchen.
Merke: Eine fehlende Infrastruktur (kein Auto, keine Angehörigen zum Fahren etc.) auf Seiten der Versicherten sind hingegen keine ausreichende Begründung. Explizit wird darauf hingewiesen, dass auch konsiliarisch vom Hausarzt hinzugezogene Teilgebietsfachärzte zu Hausbesuchen verpflichtet sind, ebenso bei chronisch Kranken, die von ihnen betreut werden und die Praxis aus gesundheitlichen Gründen nicht (mehr) aufsuchen können.
“Besuche außerhalb seines üblichen Praxisbereiches kann der Vertragsarzt ablehnen, es sei denn, dass es sich um einen dringenden Fall handelt und ein Vertragsarzt, in dessen Praxisbereich die Wohnung des Kranken liegt, nicht zu erreichen ist.” (Paragraf 17 Abs. 4).
Gleichwohl muss man berücksichtigen, dass manche Fachdisziplinen im Hausbesuch ohne entsprechende Untersuchungsmöglichkeiten gar nicht sinnvoll tätig werden können und manche Versorgung aus Kapazitätsgründen schlicht nicht möglich ist.
Hieraus resultiert das interessante Phänomen, dass Menschen, die sehr krank sind, oft “nur noch” von Hausärztinnen und Hausärzten per Hausbesuch betreut werden, Menschen mit leichteren Einschränkungen aber von etlichen Fachärzten parallel, so lange sie diese in deren Praxis aufsuchen können.
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