Berlin. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband will das weitere parlamentarische Verfahren des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, kurz auch GKV-Spargesetz, eng begleiten und „Druck machen“, um aus hausärztlicher Sicht entscheidende Nachschärfungen zu erreichen. Das hat die Verbandsspitze am Donnerstag (29. April) in einem Schreiben an die Mitglieder in Aussicht gestellt.
„Protestaktionen, in denen wir die Patientinnen und Patienten über die Auswirkungen dieses Spargesetzes auf sie und unsere hausärztlichen Praxen informieren, werden von uns nun vorbereitet“, schreiben die Co-Bundesvorsitzenden Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier darin. Bereits im Rahmen ihrer Frühjahrstagung hatte die Verbandsspitze an die soziale Wirkmächtigkeit der hausärztlichen Praxen erinnert, die vergangenes Jahr in Form einer Rekord-Petition mit mehr als 600.000 Unterzeichnern deutlich wurde.
Zwei zentrale Kritikpunkte
Am Mittwoch (29. April) hatte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf verabschiedet. Nach aktuellem Stand soll der Bundestag das Gesetz am 26. Juni final verabschieden. Bis dahin können prinzipiell noch Änderungen erreicht werden.
Vor allem an zwei Stellen müsse gefeilt werden, legen Buhlinger-Göpfarth und Blumenthal-Beier dar:
- Im Gesetzentwurf (Stand 28. April) ist ein Passus enthalten, wonach bei Fallzahlsteigerungen in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ein Abschlag vorgesehen ist. Die Vertragspartner sollen laut Gesetzentwurf bis Ende März 2027 ein entsprechendes Verfahren abgestimmt haben. „Konkret sollen wir weniger Geld pro Versicherten bekommen, wenn sich mehr Versicherte für die HZV entscheiden. Wenn man mehr Menschen koordiniert versorgt, soll man dafür also bestraft werden“, führt die Verbandsspitze die „absurde“ Regelung aus. Damit konterkariere die Regierung ihre eigenen Pläne des groß angekündigten und im Koalitionsvertrag festgehaltenen Primärversorgungssystems.
- Auch die erst vor kurzem beschlossene Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen soll noch einmal angepasst werden. „Konkret ist geplant: Regionen, die in der Vergangenheit von der Budgetierung besonders betroffen waren, werden in Zukunft Teile des durch die Entbudgetierung neu gewonnenen, zusätzlichen Geldes direkt wieder abgeben müssen.“ Dies sei ein „massiver Wortbruch“.
“Wir werden uns wehren”
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat seit Bekanntwerden des ersten Referentenentwurfs Mitte April auf diese für hausärztliche Praxen kritischen Punkte hingewiesen und damit breites mediales Echo angestoßen.
Dass ausgerechnet an der ambulanten Versorgung gespart werden soll, dagegen werde man sich „wehren“, kündigt die Verbandsspitze an. „Diese Reform ist keine faire Lastenverteilung, sondern ein Frontalangriff auf unsere Praxen.“
