Für die Verlaufskontrolle und Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) Kranus Mictera steht Hausärztinnen und Hausärzten ab dem zweiten Quartal die EBM-Nr. 01482 zur Verfügung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.
Sie ist ausschließlich berechnungsfähig bei Frauen ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Zum Einsatz kommt Kranus Mictera bei Belastungsinkontinenz (ICD N39.3) und Dranginkontinenz (ICD N39.42). Die Leistung kann einmal im Krankheitsfall berechnet werden und wird mit 64 Punkten vergütet.
red