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AbrechnungDiGA ProHerz: Ab 1.10. Zusatzpauschale 01481 im EBM

Für die Verlaufskontrolle und Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung DiGA ProHerz steht ab dem dritten Quartal die EBM Nr. 01481 zur Verfügung.

Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA ProHerz kann ab 1.10. abgerechnet werden.

Berlin. Die neue EBM Gebührenordnungsposition 01481 ist eine Zusatzpauschale, die Ärztinnen und Ärzten für die Verlaufskontrolle und Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung DiGA ProHerz ab dem 1.10. abrechnen dürfen.

Abrechenbar ist sie nur bei Patientinnen und Patienten ab 18 Jahre.

Ausschlüsse im Behandlungsfall

Die Leistung wird mit 64 Punkten (7,93 Euro) vergütet. Sie darf im Krankheitsfall maximal zweimal abgerechnet werden.

Im Behandlungsfall ist die Abrechnung neben den Nrn. 03325 “Indikationsstellung zur Überwachung eines Patienten im Rahmen des Telemonitoring bei Herzinsuffizienz” und 03326 “Zusatzpauschale für die Betreuung eines Patienten im Rahmen des Telemonitoring bei Herzinsuffizienz” ausgeschlossen. Tages- oder Quartalsprofil werden nicht belastet. at

Den Beschluss des Bewertungsausschusses finden Sie unter: Beschluss

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