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Neuerungen für die HausarztpraxisWas ist neu, was ist wichtig?

Kompakt zusammengefasst stellte Hella Deckert, erfahrene MFA und Dozentin, beim BAM-Kongress 2025 die wichtigsten Neuerungen für die Hausarztpraxis dar.

Long/Post-Covid

„Long- und Post-Covid umfasst rund 200 Symptome”, betonte Hella Deckert beim BAM-Kongress. Als Long-Covid werden Symptome bezeichnet, die über die akute Krankheitsphase von vier Wochen hinaus vorliegen oder neu auftreten.

Als Post-Covid werden Beschwerden bezeichnet, die länger als zwölf Wochen nach Beginn der Corona-Infektion vorliegen oder neu aufgetreten sind und nicht anderweitig erklärt werden können.

Für diese beiden Patientengruppen sind zum 1. Januar 2025 fünf neue Leistungen in den EBM aufgenommen worden, erinnerte die Expertin (Tab.1).

Mammografie

„Das Mammografie-Screening ist auf Frauen zwischen 70 und 75 Jahren erweitert worden“, erläuterte die Dozentin. Auch Frauen dieser Altersklasse erhalten daher künftig alle zwei Jahre eine Einladung zum Screening.

Impfungen

Deckert berichtete zudem vom neuen Pneumokokken-Impfstoff PCV20 (Handelsname: Prevenar®20), der vor 20 Pneumokokken-Typen schützt. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt den Impfstoff

  1.  für die Standardimpfung von Personen ab 60 Jahren und
  2. für Personen ab 18 Jahren mit chronischen Krankheiten.

Für Säuglinge und Kinder rät die STIKO weiter zu anderen Pneumokokken-Impfstoffen, sogenannte Konjugat­impfstoffe (Handelsnamen: Prevenar® 13, Vaxneuvance®).

Tabakentwöhnung

„Bei schwerer Tabak­abhängigkeit werden seit 2025 die Kosten für Arzneimittel zur Tabak­entwöhnung mit den Inhaltsstoffen Nikotin und Vareniclin von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen“, berichtete Deckert.

Voraussetzung ist, dass ausgehend von der Diagnose F17.2 (Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak; Abhängigkeitssyndrom) die Schwere der Abhängigkeit festgestellt wird und die Betroffenen an einem Programm zur Tabakentwöhnung teilnehmen.

Gültigkeit von Überweisungen

Überweisungen müssen nicht zu jedem Quartalsbeginn neu ausgestellt werden. Deckert: „Das hat die Kassenärzt­liche Bundesvereinigung (KBV) kürzlich klargestellt.“

Eine bereits ausgestellte Überweisung bleibt gültig, solange der Erstkontakt mit der Facharztpraxis zeitnah erfolgt – auch wenn der Termin im Folgequartal liegt. Auch für Folgeuntersuchungen im selben Behandlungsfall ist keine neue Überweisung nötig.

Koloskopie

Künftig können zur Darmkrebsvorsorge Frauen ebenso wie Männer bereits ab dem Alter von 50 Jahren zwei Kolosko­pien im Abstand von zehn Jahren oder alternativ alle zwei Jahre einen Stuhltest in Anspruch nehmen.

Rote-Hand-Brief Metamizol

Metamizolhaltige Arzneimittel werden bei starken Schmerzen und hohem Fieber eingesetzt (Beispiele: Novalgin®, Novaminsulfon, Metamizol, Berlosin®).

Ende 2024 wurde ein Rote-Hand-Brief zu Metamizol veröffentlicht, um auf das bekannte Risiko einer Agranu­lo­zytose, einer schweren Blutkrankheit, als Nebenwirkung von metamizol­haltigen Arzneimitteln hinzuweisen, erinnerte Deckert.

Frühsymptome einer Agranulo­zytose sind Fieber, Schüttelfrost, Hals­schmerzen und Schleimhautveränderungen, besonders in Mund und Nase, im Rachen oder Genital- oder Analbereich.

„Patientinnen und Patienten müssen jederzeit auf diese Symptome achten, da diese zu jedem Zeitpunkt während der Behandlung oder kurz nach Behandlungsende auftreten können“, heißt es im Rote-Hand-Brief.

Reha

„Die geriatrische Reha richtet sich in der Regel an Versicherte ab 70 Jahren; sie kann aber auch bei bestimmten Voraussetzungen für Jüngere geeignet sein“, sagte Deckert.

Dabei komme es auch auf das Ergebnis von Funktionstests an. Mehr dazu im aktualisierten Serviceheft „Medizinische Rehabilitation“ der KBV: www.haus­arzt.link/ujDvf.

Quelle: Seminar „Praxiswissen kompakt – Häufige Erkrankungen in der Praxis für MFA”, BAM-Kongress 2025

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