Mit der Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen und der Neuregelung der Vorhaltepauschale wird ab dem vierten Quartal an entscheidenden Schrauben der Abrechnungssystematik gedreht. Doch wird damit alles gut? Die Rauchenden Köpfe geben einen Einblick, was genau die Änderungen in der Praxis bedeuten.
Ab Januar 2026 wird auch die Vorhaltepauschale neu gestaltet.
Mit Blick auf die hausärztliche Abrechnung treten zeitnah Änderungen in Kraft – einerseits durch die Entbudgetierung ab dem vierten Quartal, andererseits durch die neue Vorhaltepauschale ab Januar 2026.
Mit der Entbudgetierung, die der Hausärztinnen- und Hausärzteverband erkämpft hatte, wird mehr Geld in die hausärztliche Versorgung fließen. Berechnungen gehen von jährlichen Mehrausgaben für die Kassen in Höhe von 300 bis 500 Millionen Euro aus.
Insbesondere in Regionen, in denen die Leistungen aus Kapitel 3 sowie Hausbesuche bisher häufig abgestaffelt wurden, wird dies erheblich zur finanziellen Entlastung der Praxen beitragen. In anderen Regionen wird nach unserer Einschätzung der Effekt geringer ausfallen. Angesichts der sonst vorherrschenden Sparverordnungen freuen wir uns jedoch über diesen Erfolg.
Gleichzeitig sehen wir in anderen Bereichen – wie beispielsweise der neu geregelten Vorhaltepauschale – noch Optimierungspotenzial. Ein weiterhin bestehendes Problem ist, dass wir für zahlreiche Leistungen in unserem Alltag nichts abrechnen können bzw. dass sich Leistungen mit anderen Ziffern am Tag oder im Quartal ausschließen. Wenn man keine Ziffer eintragen kann, wird auch ohne Budgetierung natürlich nichts bezahlt.