Entbudgetierung und CoDas steht für Hausärzte im neuen Gesetz

Kommende Woche soll der Bundestag die Entbudgetierung beschließen – als Teil eines Maßnahmenpakets zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung. Ein Blick, was für Hausarztpraxen im geplanten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) steckt. Plus: Für wen genau die neue Chronikerpauschale abgerechnet werden kann.

Blick in den Gesundheitsausschuss des Bundestags (Archiv): Hier soll kommende Woche über das GVSG entschieden werden.

Berlin. Um auf der Zielgeraden der aktuellen Legislaturperiode nach unermüdlichem hausärztlichem Einsatz doch noch ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung zu verabschieden, hat das Bundesgesundheitsministerium eine als „Regelungsvorschlag“ bezeichnete neue Fassung des ursprünglich geplanten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) vorgelegt. Statt der ursprünglichen 17 enthält es nur noch sechs Seiten Gesetzesänderungen – diese betreffen jedoch vornehmlich Hausarztpraxen.

Laut aktuellem Zeitplan könnte die neue Fassung des GVSG am 29. Januar in den Gesundheitsausschuss eingebracht werden, um danach – voraussichtlich schon am Donnerstag oder Freitag – im Bundestag final abgestimmt zu werden.

Für Hausärztinnen und Hausärzte sind essenzielle Punkte im Gesetz enthalten. Ein Überblick:

Entbudgetierung

Der aktuell vorliegende Entwurf des veränderten GVSG sieht vor, Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung einschließlich Hausbesuche (EBM-Kapitel 3 und 1.4) zu entbudgetieren. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hatte bereits zuvor im parlamentarischen Verfahren angemahnt, dass in den Begriff des hausärztlichen Leistungsbereichs auch mindestens die Leistungen zur Behandlung psychosomatischer Erkrankungen, Ultraschall, Schmerztherapie sowie die ausschließlich telefonische Beratung einbezogen werden sollten.

Vorgesehen ist, dass die Entbudgetierung ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes wirksam wird. Wie genau diese in den Praxen ankommen wird, ist aktuell jedoch noch in vielerlei Hinsicht unklar.

Für die Entbudgetierung werden die Krankenkassen neues Geld zur Verfügung stellen müssen. Es wird von 300 bis 400 Millionen Euro jährlich ausgegangen.

Versorgungspauschale

Vorgesehen ist die Einführung einer neuen (Halb-)Jahrespauschale für bestimmte “leichte” Chroniker. Diese soll ausschließlich Patientinnen und Patienten betreffen, die

  • über 18 Jahre alt sind,
  • lediglich unter einer chronischen Erkrankung leiden und
  • ein Medikament einnehmen.

Blick in die Praxis: Die Zahl der Patientinnen und Patienten, die unter diese Regelung fallen, wird sehr begrenzt sein. Ein klassisches Beispiel hierfür sind bestimmte Patientinnen und Patienten mit Erkrankungen der Schilddrüse.

Die Pauschale soll unabhängig von der Anzahl und Art der Arzt-Patienten-Kontakte abgerechnet werden können, allerdings nur einmal durch eine, die jeweilige Krankheit betreuende Arztpraxis.

Für alle anderen Chroniker bleiben die bisherigen Chronikerpauschalen, die jedes Quartal abgerechnet werden können, bestehen. Auch wenn sich der Zustand der „leichten“ Chroniker verschlechtert und eine intensivere Behandlung erforderlich ist, sollen die bisherigen Abrechnungsziffern bleiben.

Der Bewertungsausschuss muss festlegen, welchen Zeitraum die Pauschale abdecken soll – im Entwurf ist die Rede von mindestens einem halben Jahr. Einen Beschluss soll der Bewertungsausschuss innerhalb eines Jahres treffen; die neue Pauschale ist kostenneutral in beide Richtungen. Das heißt, sie ist für die GKV nicht mit Mehrausgaben verbunden, den Hausärztinnen und Hausärzten soll damit aber auch kein Honorar verloren gehen.

Vorhaltepauschale

Dass Hausarztpraxen ihre für die Grundversorgung notwendigen Strukturen vorhalten, soll ihnen künftig mit einer Vorhaltepauschale gezahlt werden. Dies gilt nicht für Kinder- und Jugendärzte. Mit dieser Pauschale sollen Praxen gefördert werden, die klassische hausärztliche Versorgung gewährleisten.

Der Bewertungsausschuss soll innerhalb von drei Monaten nicht nur die Höhe der Vergütung, sondern auch die Voraussetzungen für ihre Zahlung festlegen. Kriterien dafür könnten etwa die Zahl der Haus- und Heimbesuche, ob eine Praxis palliativmedizinische Versorgung und DMP anbietet oder auch die Nutzung von Anwendungen in der TI sein. Welche Kriterien wie gewichtet werden, steht noch nicht fest. Klar ist aber, dass Praxen mit einem klassisch hausärztlichen Leistungsspektrum profitieren sollen.

Die bisherige Pauschale EBM 03040 soll durch die neue Ziffer ersetzt werden. Auch hier sollen den Kassen keine Mehrausgaben entstehen und den Hausärztinnen und Hausärzten kein Honorar verloren gehen.

Notfallkontrazeptiva

Die „Pille danach“ soll ohne Altersbeschränkung Kassenleistung werden, wenn Hinweise auf eine sexuelle Straftat vorliegen. Bislang galt hier die Altersgrenze von 22 Jahren.

Hilfsmittel

Das Bewilligungsverfahren bei Hilfsmitteln für mehrfach behinderte Erwachsene und für schwerbehinderte Kinder soll vereinfacht werden, sodass zum Beispiel Rollstühle schneller erhältlich würden.

Diese Punkte fehlen aus hausärztlicher Sicht

Aus Sicht des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes sind die von den ehemaligen Ampelparteien beschlossenen Regelungen ein großer Erfolg, können jedoch nur ein erster Schritt zur Stabilisierung der hausärztlichen Versorgung sein. Eine Reihe essenzieller Punkte fehlen: Bagatellgrenzen für Regresse, die Stärkung von Praxisteams sowie eine Förderung der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) in jeglicher Hinsicht.

Hierfür tritt der Hausärztinnen- und Hausärzteverband weiter ein, beispielsweise in Form einer aktuell laufenden Petition, um der neuen Regierung gleich ein klares Aufgabenheft mit auf den Weg zu geben.

Überdies bestehen bei einigen technischen Details zur Entbudgetierung – etwa bei der Konkretisierung der Nachzahlungspflicht der Krankenkassen – noch Möglichkeiten, durch kleine Änderungen im Gesetzestext die Umsetzung deutlich zu vereinfachen und Klarheit zu schaffen.

Weitere Änderungen am Entwurf des GVSG sind theoretisch bis zur finalen Abstimmung im Gesundheitsausschuss in der kommenden Woche möglich.

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