"Rauchende Köpfe"Diverse Spicker aktualisiert
Mehreren Spickzetteln haben die Rauchenden Köpfe ein Update verpasst. Neben dem EBM-Spicker sind die für Heilmittel, Labor sowie die Muster-Rechnung zur Leichenschau mit dabei.
Mehreren Spickzetteln haben die Rauchenden Köpfe ein Update verpasst. Neben dem EBM-Spicker sind die für Heilmittel, Labor sowie die Muster-Rechnung zur Leichenschau mit dabei.
Zwei Vorlagen der Rauchenden Köpfe wurden jetzt auf den neuesten Stand gebracht: Das Muster zur Abrechnung der Leichenschau nach GOÄ sowie der Blanko-Spickzettel zur Verordnung von Heilmitteln.
Frauen mit Lipödem können Ärztinnen und Ärzte weiter Heilmittel verordnen, ohne Sorge vor Regressen haben zu müssen. Denn zur Behandlung dieser Erkrankung gelten sie weiter als Besonderer Verordnungsbedarf (BVB). Plus: Heilmittel-Spicker aktualisiert.
Wer Blankoverordnungen in der Ergo- und Physiotherapie nutzt sowie die Besonderheiten bei der Lymphdrainage kennt, mindert sein Regressrisiko. Der neue Blanko-Spicker der Rauchenden Köpfe hilft, die dafür richtigen ICD-Kodes besser im Blick zu behalten.
Seit 1. Januar haben sich Kodes für die Verordnung eines langfristigen Heilmittelbedarfs geändert. Die "Rauchenden Köpfe" haben dies im Heilmittel-Spickzettel angepasst.
Ab Oktober gibt es bei der Heilmittelverordnung drei Änderungen. Die "Rauchenden Köpfe" haben die neuen ICD-Kodes in die Heilmittel-Spicker für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHM) sowie den besonderen Verordnungsbedarf (BVB) bereits aufgenommen.
Auch der Jahreswechsel hat einige Änderungen mit sich gebracht: Die "Rauchenden Köpfe" haben ihre Spickzettel zu EBM, Palliativversorgung und Heilmittelverordnungen aktualisiert.
Zum 1. Juli wurde abermals an der Heilmittelverordnung geschraubt. Bei genauem Hinsehen ergeben sich für Hausärzte Vorteile. 3 Fallbeispiele verdeutlichen, wie Sie jetzt ganz einfach "budgetschonend" verordnen. PLUS: Der aktualisierte Spicker zum Download.
Zum 1. Juli wurde abermals an der Heilmittelverordnung geschraubt. Bei genauem Hinsehen ergeben sich für Hausärztinnen und Hausärzte dadurch Vorteile. Im Hausarzt-Podcast „HörBesuch“ verrät Verordnungs-Profi Dr. Christoph Claus, wie diese zu nutzen sind – und mit welchen einfachen Kniffen ein „budgetschonendes“ Verordnen möglich ist.
Zum Jahreswechsel hat die neue Heilmittel-Verordnung auf Muster 13 die bisherigen Formulare für Physio-, Ergotherapie und Logopädie abgelöst. Damit ändert sich einiges. Die neuen Heilmittel-Spicker erleichtern Ihnen die Verordnung und schonen Ihr Budget.
Mit dem Jahreswechsel haben sich auch Änderungen in zwei Spickzetteln der "Rauchenden Köpfe" ergeben. Hier können sich Hausärzte den EBM- und Heilmittel-Spicker herunterladen.
Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.