Die Partner des Bundesmantelvertrages hatten in einer Protokollnotiz zur Qualitätssicherungsvereinbarung geregelt, die Verpfl ichtung zur Überprüfung der ärztlichen Dokumentation nach Paragraf 6 der Vereinbarung bis zum 31. Dezember 2017 auszusetzen und bis zum 30. Juni 2017 Beratungen über die Fortführung der Prüfung und gegebenenfalls weitere Maßnahmen aufzunehmen.
Kommentar
Mit dem GKV-Spitzenverband konnte bisher noch keine Einigung herbeigeführt werden, ob die Dokumentationsprüfungen im Rahmen der Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur weiterhin ausgesetzt bleiben (Vereinbarung nach Paragraf 135 Abs. 2 SGB V). Eine Abstimmung ist nun für Ende September 2017 vorgesehen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird es keine Qualitätssicherungsprüfungen bei der Akupunktur geben.