Die seit September 2019 bestehenden EBM-Ziffern für Beratungen und Kontrollen im Rahmen einer HIV-Präexpositionsprophylaxe (HIV-PrEP) werden weitere zwei Jahre extrabudgetär vergütet. Das hat der Bewertungsausschuss in seiner Sitzung Ende September auf der Basis der bis heute vorliegenden Abrechnungsdaten entschieden.
Demnach werden alle Leistungen des EBM-Kapitels 1.7.8 bis 31. Dezember 2027 weiterhin ohne Deckel ausgezahlt. Im September 2027 soll erneut geprüft werden, ob die Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt werden.
Die im Kapitel enthaltenen EBM-Ziffern 01920 bis 01922 kommen im Wesentlichen für die Beratung zur PrEP zum Einsatz, die 01930 bis 01936 für die nötigen Begleituntersuchungen. Teils erfordert die Abrechnung eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zur Behandlung von Patienten mit HIV/Aids.