BeratungsverfahrenAkupunktur bei Migräne soll Kassenleistung werden

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. Januar 2025 ein Beratungsverfahren zur Nutzenbewertung der Akupunktur zur Migräne-Prophylaxe eingeleitet.

Kann Akupunktur helfen, Migräneattacken vorzubeugen?

Die Migräne ist eine in Episoden anfallsartig auftretende chronische Kopfschmerzerkrankung, deren Symptomenspektrum von Übelkeit und Erbrechen über audiovisuelle Missempfindungen bis hin zu motorischen Ausfallerscheinungen reicht.

Obgleich der Entstehungsweg noch nicht vollständig geklärt ist, geht man davon aus, dass neurohumoral vermittelte Gefäßerweiterungen der zerebralen Blutversorgung eine wesentliche Rolle bei der Krankheitsentstehung spielen.

Kann Akupunktur helfen?

Als Therapieoptionen stehen bisher diverse medikamentöse und nicht-medikamentöse Behandlungen zur Verfügung. Mit der Akupunktur zur Migräneprophylaxe soll nun eine weitere nicht-medikamentöse Methode zur Vorbeugung von Migräneanfällen hinzukommen.

Es soll der Nachweis erbracht werden, dass durch oberflächliche Nadelstiche an bestimmten Punkten des Körpers eine therapeutische Wirkung erzielt werden kann.

Im Hinblick auf die aus der traditionellen chinesischen Medizin stammende Methode sind neuere Ansätze zur Erklärung des Wirkprinzips neurophysiologisch begründet, die eine neurohumorale Aktivierung und eine damit einhergehende Symptommodulation beschreiben.

Antrag der Patientenvertreter

Die Einleitung des Beratungsverfahrens geht auf einen Antrag der Patientenvertretung im G-BA zurück. Der G-BA muss nun innerhalb von maximal 2 Jahren entscheiden, ob die Akupunktur zur Prophylaxe bei Migräne bei Erwachsenen einen Nutzen aufweist und deshalb in der vertragsärztlichen Versorgung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht und berechnet werden darf.

Zur Entscheidungsfindung hat der G-BA das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit einer Bewertung der Studienlage zum aktuellen medizinischen Wissensstand beauftragt. GWZ

 

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