Unzeit-BesuchGOÄ-Zuschläge oft nicht kombinierbar Dr. Heiner Pasch 3 Min. 13. Dezember 2019 HA 20/19 Die Abrechnung von Leistungen zur Unzeit erfordert genaues Hinsehen. Denn die GOÄ arbeitet mit Zuschlägen – je nach Uhrzeit und Ort des Gesprächs. © Destina - stock.adobe.com Frau O. meldet sich wegen Bauchschmerzen zur Unzeit bei ihrer Hausärztin (s. Kasuistik). EBM Da es sich um die erste Konsultation im Quartal handelt, rechnet die Ärztin Versicherten- (03000 EBM) und Unzeitpauschale (01100 EBM) ab. Die KV ergänzt automatisch die Quartalspauschalen (03040, 03060, 03061, 32001). Die Sonografie ist mit der 33042, der Urin mit 32030 und 32031 und das Gespräch mit der 03230 abrechenbar. GOÄ Bei Privatpatienten kommt nach GOÄ die Nr. 1 mit Zuschlag D sowie die Nr. 7 in Betracht. Die Sonografie ist mit 1 x Nr. 410 und 3 x Nr. 420 abrechenbar (Angabe der untersuchten Organe), der Urin mit den Nrn. 3511 und 3531. Am Folgetag wird die Blutabnahme mit der Nr. 250 und den einzelnen Laborparametern in Rechnung gestellt. Die intensive Erörterung berechnet die Ärzin nach Nr. 3, eine erneute abdominelle Untersuchung mit Nr. 7. Bei allen Leistungen des Tages die Uhrzeit angeben (wegen Nr. 3)! Weiterlesen Abrechnung Klaviatur der GOÄ-Zuschläge Login Registrieren Suchen Newsletter × E-Mail-Adresse: E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns. Passwort: Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen. Angemeldet bleiben Nur wenn Sie sich sicher sind. Login Sie haben noch kein Passwort? Gleich registrieren ... Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei. Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras. Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter. 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