Eine KIM-Adresse ist für Hausarztpraxen heute keine Besonderheit mehr. Die meisten Praxen haben eine KIM-Adresse, die mit dem Praxisausweis (SMC-B) verknüpft ist, die Mails werden dann vom Team gesichtet und weitergeleitet.
Was viele aber nicht wissen: “Zu jeder praxisbezogenen KIM-Adresse sind theoretisch bis zu 999 weitere möglich”, erklärt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Gerade bei großen Gemeinschaftspraxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) könne es zeitsparender sein, weitere Adressen einzurichten.
Folgen in der Praxis: Die eingehende Post wird in diesem Fall automatisch dem jeweiligen eingerichteten Postfach zugeordnet, zum Beispiel dem des Praxisinhabers und dem der beiden angestellten Hausärzte. Auf die Postfächer haben alle Mitarbeitenden der Praxis Zugriff, sie ist aber quasi “vorsortiert”.
Eigene Adresse für persönliche Post anlegen
Ärztinnen und Ärzte haben außerdem die Möglichkeit, sich eine individuelle KIM-Adresse einzurichten. Dann erhalten sie ihre Post direkt und nur sie können auf das Postfach zugreifen.
In diesem Fall erfolgt die Verschlüsselung über den Heilberufsausweis (HBA). Die Mails können somit nur geöffnet werden, wenn der HBA im Kartenterminal steckt.
Folgen in der Praxis: Ist der Arzt nicht da, weil er zum Beispiel Urlaub hat, kann kein anderer aus der Praxis die Posteingänge sichten. Dies sollte bei der Einrichtung der Adresse bzw. bei der Herausgabe der Adresse an externe Personen bedacht werden, damit kein wichtiger Schriftverkehr “liegen bleibt”.
Darauf kommt es bei der Wahl der Adresse an
Ein klarer und eindeutiger Name der KIM-Adresse kann helfen, schnell gefunden zu werden. Einheitlich ist die Grundstruktur XVZ@anbieter.kim.telematik. Den Abschnitt vor dem @ können Praxen – wie bei einer E-Mail-Adresse – individuell wählen. Auch kann der Anbieter-Teil nach dem @ laut KBV als kostenpflichtige Wunschdomäne freigeschaltet werden.
