Auch ohne Zusatzbezeichnung steht Hausärztinnen und Hausärzten zumindest eine proktologische EBM-Leistung zur Verfügung. Mit der Zusatzbezeichnung ist das zur Verfügung stehende Leistungsspektrum etwas größer.
EBM: Die proktorektoskopische Untersuchung ist als einzige direkte proktologische Leistung für Hausärzte abrechenbar.
Bei der Patientin behandelt die Hausärztin ein Hämorrhoidalleiden (siehe Kasten oben)
EBM
Beim Erstkontakt fallen die 03000, 03230, 03220 sowie 03331 EBM an (oder mit Zusatzbezeichnung die 30600). Die Sklerosierung kann die Ärztin durchführen und ansetzen, da sie die Zusatzbezeichnung “Proktologie” besitzt. Für die Sklerosierung kann sie die 30610 EBM abrechnen, und zwar einmal pro Sitzung.
Da die Patientin vor der dritten Sitzung von einer stärkeren Blutung berichtete, kam bei einer erneuten Proktoskopie neben der 30601 die 03331 zur Abrechnung.
GOÄ
Nach GOÄ erfolgen Erstberatung und Untersuchung mit den Nrn. 1, 7 und 11. Die Proktorektoskopie wird mit den Nrn. 11, 690 und 705 GOÄ abgerechnet. Für die Sklerosierung können jedes Mal die Nrn. 705 und 764 angesetzt werden, bei entsprechender Indikation auch die Nr. 11.
HZV
Im Saarland vergüten alle Hausarztverträge (AOK, BKK, EK, IKKclassic und TK) die 03331 EBM im Rahmen der Quartalspauschale. Während die IKK classic die Leistungen des Abschnitts 30.6 im Ziffernkranz hat, müssen bei allen anderen Verträgen diese Leistungen gesondert über die KV abgerechnet werden.
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