© Der HausarztAbrechnung auf einen Blick
GOÄ
Bei einer GOÄ-Abrechnung kämen beim Erstkontakt die Nrn. 1 und 7 in Frage. Dazu die Nrn. 605 und 605a für die Spirometrie sowie die Nr. 3524 für den CRP-Test. Für die eine Woche später erfolgende J1 kann die Nr. 26 abgerechnet werden.
HZV
In Niedersachsen sind in allen Hausarztverträgen (BKKen/IKKen, IKKclassic und TK) sowohl die Spirometrie (03330) als auch die CRP-Bestimmung (32128) mit der Quartalspauschale abgegolten und nicht gesondert abrechenbar.
Dasselbe gilt für die 01720 bei den durch GWQ vertretenen BKKen und IKKen. Die anderen drei Kassen honorieren diese jeweils als Einzelleistung: die durch spectrumK vertretenen BKKen und IKKen mit 40,11 Euro, die IKKclassic mit 45 Euro und die TK mit 37,38 Euro.
Schwerpunkt: J1
Seit 2008 gibt es für die J1 im EBM eine eigene Ziffer: die 01720. Sie umfasst entsprechend dem Richtlinientext des G-BA eine differenzierte Anamnese und eine klinisch-körperliche Untersuchung für Kinder im Alter von 13 Jahren, toleriert werden aber gemäß der Richtlinie Untersuchungen im Alter von 12 bis 14 Jahren.
Inhalt der Anamnese ist die Aufdeckung von
- auffälligen seelischen Entwicklungen/Verhaltensstörungen,
- auffälligen schulischen Entwicklungen,
- gesundheitsgefährdendem Verhalten, z.B. Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum und
- chronischen Erkrankungen.
Der Untersuchungsumfang umfasst
- Größe und Gewicht,
- Suche nach Störungen des Wachstums und der körperlichen Entwicklung,
- Pubertätsentwicklung,
- Blutdruckmessung (Arterielle Hypertonie?),
- Suche nach Erkrankungen der Hals-, Brust-, Bauchorgane, z.B. Struma,
- Auffälligkeiten des Skelettsystems (z.B. Skoliose) und
- die Erhebung des Impfstatus.
Nur bei Verdacht auf eine familiäre Hypercholesterinämie ist eine Laboruntersuchung des Gesamtcholesterins vorgesehen und durchzuführen.
Deuten die Ergebnisse der J1 auf gesundheitsschädigende Verhaltensweisen hin, sollten Ärztinnen und Ärzte den Jugendlichen eine entsprechende Präventionsempfehlung ausstellen (Vordruck Muster 36), die allerdings nicht gesondert abrechnungsfähig ist.
Abrechnung der J1
Die Gesundheitsuntersuchung J1 wird nach EBM abgerechnet mit der 01720 mit einer Bewertung von 356 Punkten (aktuell: 40,91 Euro), die als Präventionsleistung außerhalb des Regelleistungsvolumens (RLV) und unbudgetiert honoriert wird.
Eventuell erforderliche Cholesterinbestimmungen sind im Honorar enthalten. Damit wird jede Untersuchung – unabhängig von der Anzahl – zum vollen Preis bezahlt. Bei einem Honorar von 40,91 Euro kommen damit bei zehn Untersuchungen pro Quartal pro Jahr 1636,40 Euro zusammen, die nicht gedeckelt sind.
Bei GOÄ-Abrechnung ist die Nr. 26 möglich, jedoch definitiv nur bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres – also bis einen Tag vor dem 14. Geburtstag. Anders als im EBM ist hier die Cholesterinbestimmung gesondert berechenbar. Ausgeschlossen sind neben der Nr. 26 die Nrn. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 715 und 800.
Quellen:
- www.kbv.de/html/ebm.php (EBM)
- www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html (GOÄ)
- Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Begründet von Dr. med. D. Brück, (Version 4.28, Stand Juni 2021)
- Der Kommentar zu EBM und GOÄ, begründet von Wezel/Liebold, Stand April 2023
- www.springermedizin.de/goae-ebm/ 15083006
- www.hausaerzteverband.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche