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Editorial HA 05/24Längere Abwesenheiten? Meist Fehlanzeige

Stellen beim 44. Hausärztinnen- und Hausärztetag ihren Bericht zur Lage vor: Dr. Markus Beier und Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth.

Seit Jahr und Tag befassen wir uns mit den zunehmenden Herausforderungen für die hausärztliche Versorgung, mit überbordender Bürokratie und hinkender Digitalisierung – und wir erarbeiten Vorschläge, damit die hausärztliche Vor-Ort-…

Ständige ImpfkommissionProf. Klaus Überla ist neuer STIKO-Vorsitzender

Erstmals ist die neu berufenen STIKO zu einer konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Prof. Klaus Überla wurde zum Vorsitzenden, Dr. Marianne Röbl-Mathieu zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Außerdem gab das Gremium Neuigkeiten zu Empfehlungen zur RSV-Prävention bekannt.

Erstmals ist die neu berufenen STIKO zu einer konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Prof. Klaus Überla wurde zum Vorsitzenden, Dr. Marianne Röbl-Mathieu zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Außerdem gab das Gremium Neuigkeiten zu Empfehlungen zur RSV-Prävention bekannt.

GesundheitspolitikNotfallreform: Praxen als Leidtragende

Die Reform der Notfallversorgung ist überfällig. Doch wie diese verbessert werden kann, sind sich Politik und Ärzteschaft uneins. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband skizziert, wie Doppelstrukturen verhindert werden und Menschen in dringenden Fällen schneller zum richtigen Ziel kommen.

Die Reform der Notfallversorgung ist überfällig. Doch wie diese verbessert werden kann, sind sich Politik und Ärzteschaft uneins. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband skizziert, wie Doppelstrukturen verhindert werden und Menschen in dringenden Fällen schneller zum richtigen Ziel kommen.

ArzneimittelpolitikArzneimittel: Seit 1. Februar neue Zuzahlungsregel

Mit dem neuen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz müssen Versicherte nur noch einmal fünf Euro zahlen, wenn sie aufgrund von Lieferengpässen in der Apotheke statt der verordneten N3-Packung drei N1-Packungen erhalten.

Mit dem neuen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz müssen Versicherte nur noch einmal fünf Euro zahlen, wenn sie aufgrund von Lieferengpässen in der Apotheke statt der verordneten N3-Packung drei N1-Packungen erhalten.

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