Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck aus.
Abbrechen

Schleswig-HolsteinNeue Ziele für Arzneiverordnungen

Die KV Schleswig-Holstein hat die neuen Zielvereinbarungen zur wirtschaftlichen Verordnung von Arzneimitteln veröffentlicht. Geändert haben sich vor allem die Biosimilar-Quoten - bei denen dem Handelsnamen in der Verordnung mitunter eine besondere Bedeutung zukommt.

Manipulationen bei KodierungenÄrzte stemmen sich gegen Betrugsvorwürfe

Die Reform des Morbi-RSA ist eine Dauer-Baustelle. Die in der Diskussion immer wieder laut werdenden Manipulationsvorwürfe für Zuordnungen aus dem Gesundheitsfonds versuchen Kassenvertreter nicht selten auf die Ärzteschaft abzuwälzen. Jetzt zeigen Deutscher Hausärzteverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und vier weitere Verbände klare Kante.

Die Reform des Morbi-RSA ist eine Dauer-Baustelle. Die in der Diskussion immer wieder laut werdenden Manipulationsvorwürfe für Zuordnungen aus dem Gesundheitsfonds versuchen Kassenvertreter nicht selten auf die Ärzteschaft abzuwälzen. Jetzt zeigen Deutscher Hausärzteverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und vier weitere Verbände klare Kante.

IHF-KongressVon jungen Ärzten und Wildpferden

In Mannheim bilden sich aktuell rund 300 Ärzte und ihre Praxisteams während des Kongresses des Instituts für hausärztliche Fortbildung (IhF) fort. Der Kongressabend sorgte am Freitag (15. Februar) für „wieherndes“ Gelächter.

In Mannheim bilden sich aktuell rund 300 Ärzte und ihre Praxisteams während des Kongresses des Instituts für hausärztliche Fortbildung (IhF) fort. Der Kongressabend sorgte am Freitag (15. Februar) für „wieherndes“ Gelächter.

Fehlerhafte Kritik an GrenzwertenDie Rechenfehler des Lungenarztes

Gut 100 Ärzte haben kürzlich die Grenzwerte für Luftverschmutzung hinterfragt - und dafür viel Widerspruch aus der Fachwelt bekommen. Nun stellt sich heraus, dass die Kritik auf Rechenfehlern basiert. Das lässt auch den Verkehrsminister schlecht aussehen.

Gut 100 Ärzte haben kürzlich die Grenzwerte für Luftverschmutzung hinterfragt - und dafür viel Widerspruch aus der Fachwelt bekommen. Nun stellt sich heraus, dass die Kritik auf Rechenfehlern basiert. Das lässt auch den Verkehrsminister schlecht aussehen.

Anhörung zum TSVGNeue Regress-Regeln statt Regress-Ende

Das umstrittene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geht auf die Zielgerade: In der zweiten Anhörung im Gesundheitsausschuss wurden am Mittwochnachmittag (13. Februar) 30 Änderungsanträge diskutiert. Ein Überblick über jene Pläne, die sich in der Hausarztpraxis bemerkbar machen könnten.

Das umstrittene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geht auf die Zielgerade: In der zweiten Anhörung im Gesundheitsausschuss wurden am Mittwochnachmittag (13. Februar) 30 Änderungsanträge diskutiert. Ein Überblick über jene Pläne, die sich in der Hausarztpraxis bemerkbar machen könnten.

Sie haben keinen Zugriff auf diesen Artikel
OK
E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.