Potsdam. Nach Westfalen-Lippe sind nun auch in Brandenburg die Regresse wegen Verordnungen des Pneumokokken-Impfstoffs Apexxnar® vom Tisch.
Die dortigen Kassen und die KV Brandenburg haben sich darauf geeinigt, laufende Prüfverfahren und bereits beschiedene Prüfanträge aus dem vierten Quartal 2023 zurückzunehmen.
Mehr als 100 Ärztinnen und Ärzte hatten bereits vor dem Inkrafttreten der aktualisierten Schutzimpfungs-Richtlinie vom 13. Januar 2024 und vor Aufnahme der Pneumokokken-Impfung in die regionale Impfvereinbarung Apexxnar® über Sprechstundenbedarf verordnet und geimpft.
Kassen pochen auf formalen Weg
Formal hätte das nicht erfolgen dürfen, erklärt die KV Brandenburg per Pressemitteilung am Dienstag (13.5.).
Nach dieser Ausnahmeregelung pochen die Kassen jedoch darauf, dass Ärztinnen und Ärzte in Zukunft den formalen Weg einhalten. Die Zulassung von Impfstoffen als Kassenleistung folge klaren Regeln, führen sie aus: Die STIKO spricht eine Empfehlung zu einem Impfstoff aus, mit der sich dann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschäftigt. Beschließt der G-BA, der STIKO-Empfehlung zu folgen, wird diese in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen.
Erst mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird dieser Beschluss des G-BA rechtskräftig und ab diesem Zeitpunkt dürfen die Krankenkassen die Kosten für den Impfstoff zahlen.
Nicht auf dem Rücken der Praxen
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband findet dieses Prozedere zu kompliziert und für die Praxen untragbar.
Deshalb haben die Delegierten auf ihrer Frühjahrstagung einen Beschluss gefasst: Die Bundesregierung bzw. das Bundesgesundheitsministerium muss dafür sorgen, dass STIKO-Empfehlungen sofort GKV-Leistung werden, sobald eine Empfehlung ausgesprochen wurde. at