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UmweltbundesamtNachweis von gesundheitsschädlichem Weichmacher im Urin von Kindern

Vor zwei Jahren wies das Umweltbundesamt im Urin zahlreicher Menschen Spuren des gesundheitsschädlichen Weichmachers DnHexP nach. Etwa zur gleichen Zeit entdeckte das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima in Nordrhein-Westfalen den Stoff in Urinproben von Kindergartenkindern. Der Ursprung: Sonnencreme. Besser geworden ist die Lage nicht, wie Proben aus 2025 zeigen.

Das Umweltbundesamt betont, dass Sonnencremes frei von Verunreinigungen zu halten sind.

Berlin. Im Urin von Kindern und Jugendlichen ist dem Umweltbundesamt (Uba) zufolge weiterhin verbreitet eine fortpflanzungsschädigende Substanz zu finden. In 92 Prozent der im Frühjahr und Sommer 2025 gesammelten Proben – also fast allen – sei sogenanntes MnHexP nachgewiesen worden, teilte die Behörde mit. Der große Anteil belasteter Proben sowie die teils sehr hohen Konzentrationen seien überraschend, sagte Uba-Präsident Prof. Dirk Messner.

MnHexP ist ein Abbauprodukt des gesundheitsschädlichen Weichmachers Di-n-hexyl-Phthalat (DnHexP). Er ist laut Uba in der EU nicht zugelassen. Im Jahr 2024 hatte das Uba erstmals über MnHexP-belastete Urinproben berichtet. Etwa zur gleichen Zeit entdeckte das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima in Nordrhein-Westfalen den Stoff in Urinproben von Kindergartenkindern.

Ursache: Verunreinigung eines UV-Filters in Sonnencremes

Die Herkunft war zunächst unbekannt. Die Funde ließen sich schließlich auf eine Verunreinigung eines UV-Filters in Sonnencremes zurückführen, wie es vom Uba hieß. “Dieser Zusammenhang zeigt sich auch bei den aktuellen Daten wieder.” DnHexP kann demnach bei der Herstellung des häufig zugesetzten UV-Filters Diethylamino-Hydroxybenzoyl-Hexylbenzoat (DHHB) entstehen.

“Gleichzeitig wurde bei den Produktuntersuchungen deutlich, dass die Konzentration des Weichmachers in DHHB schwankt und auch Sonnencremes mit dem UV-Filter, aber ohne Verunreinigung, am Markt existieren”, berichtet das Uba.

Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) der EU habe DHHB 2025 neu bewertet und sei zu dem Schluss, dass eine maximale Verunreinigung von 0,1 mg/kg in Sonnencreme technisch machbar ist. “Dem stehen in 2024 gemessene Konzentrationen von 1,5 bis 44 mg/kg gegenüber. Eine rechtliche Verankerung dieser Einschätzung wurde Ende 2025 beschlossen und wird 2027 in Kraft treten. Ab 1. Januar 2027 dürfen nur noch Sonnenschutzmittel mit einem Höchstgehalt von 1 Milligramm DnHexP pro Kilogramm Sonnencreme in den Verkehr gebracht werden”, wie es vom Uba hieß.

Messner betonte aber auch, dass die Verwendung von Sonnenschutzmitteln bei Kindern und Jugendlichen essenziell bleibe, um das Risiko von Hautkrebs zu minimieren.

Proben von 2025 zeigten teils hohe Konzentrationen

Für die neue Analyse waren 259 Urinproben von Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 17 Jahren aus den Monaten April bis Juli 2025 analysiert worden. Zwei Teilnehmende hätten den vom Uba ausgewiesenen Beurteilungswert von 60 Mikrogramm pro Liter Urin überschritten – sie kamen auf Werte von 83 beziehungsweise 107 Mikrogramm pro Liter.

DnHexP sei nicht der einzige fortpflanzungsschädigende Stoff, dem Menschen ausgesetzt seien, erläuterte das Uba. Die Gesamtbelastung durch fortpflanzungsschädigende Weichmacher habe in der letzten Uba-Analyse bei Kindern und Jugendlichen bei einem Großteil insbesondere der jüngeren Kinder über der als tolerierbar definierten Aufnahmemenge gelegen. Auch darum sei es wichtig, Produkte wie Sonnencreme frei von Verunreinigungen zu halten.

Quelle: dpa/red

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