Inzwischen ist in vielen Fällen eine Krankschreibung auch nach Telefon- oder Videokonsultation erlaubt. Gut im Blick behalten sollte man dabei aber die unterschiedlichen Bescheinigungszeiträume. Eine Übersicht.
Inzwischen ist die telefonische Krankschreibung (AU) seit Dezember 2023 unbefristet erlaubt.
Seit der AU-Serie (www.hausarzt.link/XbgUn) hat sich die AU-Richtlinie ein wenig geändert – Zeit für eine Auffrischung. Inzwischen ist die telefonische Krankschreibung (AU) seit Dezember 2023 endlich unbefristet erlaubt. Sie darf bei bekannten Patientinnen und Patienten bei allen Erkrankungen mit leichten Symptomen bescheinigt werden, nicht mehr nur bei Infekten der oberen Atemwege.
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