BundessozialgerichtErmächtigte Ärzte müssen nicht am Notdienst teilnehmen

Kassenärztliche Vereinigungen können ermächtigte Ärzte nicht verpflichten, sich im Bereitschaftsdienst zu engagieren, stellt das Bundessozialgericht klar. Die Verpflichtung bestehe nur für Vertragsärzte.