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47. Hausärztinnen- und HausärztetagMutterschaft darf kein K.o.-Kriterium für Niederlassung sein

Möchte ich eine Familie gründen, jetzt oder später? Und wie will ich arbeiten, angestellt oder in eigener Praxis? Für viele angehende Hausärztinnen gehören diese Fragen untrennbar zusammen. Beim Hausärztinnen- und Hausärztetag forderten die Diskutierenden bessere gesetzliche Rahmenbedingungen und mehr Aufklärung, um die Vereinbarkeit von Familie und eigener Praxis zu stärken.

Voll besetztes Auditorium: Vor großem Publikum wurde am Donnerstag auf Herausforderungen für (werdende) Mütter in der Niederlassung hingewiesen.

Berlin. Um mehr junge Hausärztinnen für eine eigene Niederlassung zu gewinnen, ist es einerseits essenziell, gesetzlich die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Andererseits ist es wichtig, Wissen weiterzugeben und Befürchtungen rund um Mutterschutz und Elternzeit aus dem Weg zu räumen – und zwar frühzeitig. Das wurde am Donnerstag (10. September) bei einer Podiumsdiskussion beim „Politischen Dialog“ als Teil des 47. Hausärztinnen- und Hausärztetages deutlich.

„Das Thema Familienplanung ist für viele Medizinstudentinnen noch weit entfernt“, beobachtet Cecilia Correa, Bundesvertretung der Medizinstudierenden. Gleichzeitig beobachte Correa, die selbst im zehnten Semester ist, diffuse Sorgen rund um diese Lebensphase, in der Familienplanung und eigene Niederlassung oft zusammenfallen.

„Wissen kann helfen, sich für die Niederlassung zu entscheiden“, unterstrich in diesem Zusammenhang Dr. Nadja Jesswein, Sprecherin des Forums Hausärztinnen im Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV). „Und wir steuern aktuell auf eine Versorgungskrise zu – wir müssen den jungen Kolleginnen diese Angst nehmen.“

Politik ist in der Verantwortung

Zudem sei wichtig, dass die Politik nachbessere. Denn beim Mutterschutz klafft bisher eine Lücke: Rechtlich und damit auch bei Schutzleistungen für Mütter sind niedergelassene Ärztinnen gegenüber angestellten im Nachteil. 

„Wir brauchen dringend neue Regelungen“, erklärte in Berlin daher auch Prof. Armin Grau (Grüne). In seiner Fraktion sei das bereits Thema, so der Bundestagsabgeordnete. Eine Neuregelung sei nicht nur für Ärztinnen und Ärzte, sondern auch für andere Selbstständige wichtig.

Unisono betonten die drei Diskutanten, dass das Thema bislang zu wenig Aufmerksamkeit erhalte und an vielen wichtigen Stellen schlichtweg „nicht auf dem Schirm“ sei.

Stimmen aus der Praxis: Es geht!

Dass Ärztinnen und Ärzte Wege finden, Arbeit und Elternsein zu vereinen, wurde unterdessen durch zahlreiche Redebeiträge deutlich: Neben persönlichen Einblicken von Dr. Nadja Jesswein teilte auf Einladung von Moderatorin Sabine Rieser rund ein Dutzend Ärztinnen und Ärzte ihre Erfahrungen. Dabei wurde nicht nur deutlich, dass Flexibilität und individuelles Engagement gefragt sind, sondern auch, dass teils immense bürokratische Hürden bestehen

So berichtete eine Hausärztin aus Köln, sie sei vor eineinhalb Jahren Mutter geworden – im vierten Jahr ihrer Niederlassung in einer Gemeinschaftspraxis mit einer weiteren Kollegin und weiteren angestellten Kolleginnen und Kollegen. “Die Gegebenheiten waren also gut und hätten vieles erleichtern können.” Die Angestellten hätten ihre Arbeitszeit gern aufgestockt für die Dauer ihrer Elternzeit – was jedoch nicht genehmigt wurde, da sie bereits in der Praxis tätig waren und dies für eine Sicherstellungsassistenz nicht der Fall sein dürfe. „Es läuft bei Weitem nicht alles rund“, so ihr Fazit.

Forum Hausärztinnen im HÄV macht sich stark

Der Versuch, das Thema in der KV einzubringen, sei gescheitert. Dass dies schwierig sei, findet auch Jesswein. Das Thema finde im männerdominierten System schlichtweg wenig Beachtung, zudem fehle es oft an Fachwissen in Detailfragen, so eine in den Erfahrungsberichten geäußerte Beobachtung.

Aber: „Selbstbestimmung funktioniert nur da, wo die Rahmenbedingungen stimmen“, unterstrich Jesswein. Das Forum Hausärztinnen macht sich deswegen für das Thema stark. Auch die Delegiertenversammlung des HÄV hat die Politik bereits 2025 aufgefordert, den gesetzlichen Mutterschutz für selbstständige, niedergelassene Ärztinnen unverzüglich an die Regelungen für angestellte Ärztinnen anzugleichen.

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