Berlin. Wird die Bevölkerung kränker und älter, spricht das dafür, dass die medizinische Versorgung aufwändiger wird und eine höhere Geldsumme (Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung – MGV) erforderlich ist.
Als Basis für die regionalen Honorarverhandlungen zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen, die im Herbst stattfinden, hat jetzt der Bewertungsausschuss die regionalen Veränderungsraten für Demografie und Morbidität 2027 festgelegt.
Trendwende
Während die Raten zuletzt negativ waren (Verjüngung der Bevölkerung durch Zuzug und Geburten sowie Rückgang von Atemwegserkrankungen), liegen beide Veränderungsraten im Bundesdurchschnitt wieder im Plusbereich.
Das teilt die KBV am Donnerstag (27.8.) mit. Die Demografierate für 2027 steigt demnach im Bundesdurchschnitt um 0,07 Prozent, die diagnosebezogene Veränderungsrate um 0,75 Prozent. Die beiden Werte werden bei den Verhandlungen jeweils zu 50 Prozent gewichtet.
Orientierungswert noch offen
Für 2027 wurden die Entwicklungen im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 berücksichtigt.
Die derzeit laufenden Honorarverhandlungen zum Orientierungswert 2027 dauern weiter an.
KBV und GKV-Spitzenverband konnten auch in der zweiten Verhandlungsrunde am Dienstag (25.8.) keine Einigung erzielen. Die nächsten Gespräche dazu sollen Mitte September stattfinden.
Veränderungsraten der Behandlungsdiagnosen in den einzelnen Bundesländern 2027 finden Sie beim Institut des Bewertungsausschusses
