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Tipps für die VerordnungRehabilitationssport in der Krebsnachsorge

An Krebs erkrankte Menschen sind körperlich oft wenig aktiv. Dabei belegen viele Studien die positiven Auswirkungen von Bewegung bei onkologischen Erkrankungen. Was gibt es bei der Verordnung von Rehabilitationssport zu beachten?

Sowohl in der Prävention als auch in der Rehabilitation von Krebserkrankungen haben Bewegung und Sport einen hohen Stellenwert.

In Deutschland erkranken jährlich circa 500.000 Menschen an einer Krebserkrankung [1].

Sowohl in der Prävention als auch in der Rehabilitation der Erkrankung haben Bewegung und Sport mittlerweile einen hohen Stellenwert [2], [3]. Denn die Diagnose und die Behandlung einer Krebserkrankung stellen Betroffene vor diverse Herausforderungen und gehen mit einer vielfältigen Symptomlast einher [3], [4].

Die Symptome betreffen dabei nicht nur die physische Ebene: Auch auf der psychischen und sozialen Ebene kommt es zu vielfältigen Einschränkungen [4].

Mehr als 700 aktuelle Studien zeigen bereits positive Auswirkungen von Bewegung bei onkologischen Erkrankungen [5]. Körperliche Aktivität kann zum Beispiel eine Verbesserung der Fatigue-Symptomatik, der peripheren Polyneuropathien, der Lebensqualität sowie weiterer alltagsrelevanter physischer und psychischer Einschränkungen bewirken [3].

Die auf circa 700 kontrollierten Studien basierende Leitlinie des American College of Sports Medicin (ACSM) empfiehlt krebserkrankten Personen dreimal pro Woche 30 Minuten moderates Ausdauertraining und ergänzend zweimal pro Woche Krafttraining [6]. Die sichere Durchführbarkeit von Sport und Bewegung während sowie nach einer Krebserkrankung wurde bereits in mehreren internationalen Leitlinien beschrieben [6], [7].

Inaktivität schadet

Die vielfältige Symptomlast und die Angst vor weiteren Nebenwirkungen führen bei Menschen mit einer Krebserkrankung häufig zu einer erhöhten Inaktivität und einer verminderten Alltagsaktivität [8]. Die erhöhte Inaktivität führt jedoch zu einem Abbau der Strukturen (zum Beispiel Muskelmasse), woraus eine Verringerung der Leistungsfähigkeit resultiert [9].

Basierend auf dem weiteren Verlust der Leistungsfähigkeit tritt schnell das Gefühl von Erschöpfung ein, was wiederum zu Schonung führt, sodass sich der Bewegungsmangel verstärkt und zu einem Teufelskreis wird [9].

Der Rehabilitationssport kann einen Beitrag dazu leisten, diesen Teufelskreis zu durchbrechen. Dabei ist eine individuelle Beratung und Aufklärung wichtig – sie wird als Fundament für eine erhöhte Alltagsaktivität und einen erfolgreichen Einstieg in den Rehabilitationssport beschrieben [6].

Welche Regelungen gelten?

Der Rehabilitationssport ist nach § 64 des SGB IX eine ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation und richtet sich an Menschen mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung oder an jene, die von einer Behinderung bedroht sind, um eine gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft zu erreichen [10].

Durch einen ganzheitlichen Ansatz ist der Rehabilitationssport daher eine Möglichkeit, positive Auswirkung auf physischer, psychischer und sozialer Ebene zu erzielen [10]: Neben der Verbesserung und dem Erhalt physischer Funktionen fördert der Rehabilitationssport das Selbstbewusstsein, die Krankheitsbewältigung, die Lebensqualität sowie die gesellschaftliche Teilhabe [10]. Er dient als Hilfe zur Selbsthilfe und soll langfristig den Einstieg in den organisierten Breitensport vereinfachen [10].

In Deutschland gibt es unter dem Dach des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Deutschen Behindertensportverbands circa 1.500 onkologische Rehabilitationssportgruppen [11]. Die Anspruchslage bei den Sozialleistungsträgern kann für Krebsbetroffene individuell sein [10].

Der Regelfall ist die Anspruchslage über die Krankenversicherung. Jeder bzw. jede gesetzlich versicherte Krebsbetroffene hat das Anrecht auf Rehabilitationssport, wobei das Angebot für die Betroffenen zuzahlungsfrei ist [12].

In den gesetzlichen Krankenversicherungen beträgt der Leistungsumfang in der Regel 50 Einheiten (mindestens 45 Minuten) über einen Zeitraum von 18 Monaten [10]. Bei privaten Krankenversicherungen gilt oft eine analoge Regelung, auch andere Sozialleistungsträger können für eine Kostenübernahme in Frage kommen.

Die Rehabilitationssportgruppen müssen von den anerkennenden Stellen zertifiziert sein [10]. An Krebs erkrankte Personen nehmen an speziell für die Erkrankung angelegten Gruppen teil, bei fehlenden onkologischen Rehasport-Gruppen in der Nähe des Wohnorts ist eine Teilnahme am orthopädischen Rehasport sinnvoll und möglich.

Bei der Suche nach einer geeigneten Gruppe in Wohnortnähe und der Auswahl eines geeigneten Angebots unterstützt die Online-Plattform www.dein-rehasport.de des Deutschen Behindertensportverbands. Weiterhin stehen auch die einzelnen Landesverbände beratend und unterstützend zur Verfügung.

Richtig verordnen

Die Verordnung des onkologischen Rehabilitationssports erfolgt indikationsgerecht über den behandelnden Arzt bzw. die behandelnde Ärztin [10] und kann zum Beispiel über den Vordruck 56 der Sozialleistungsträger ausgestellt werden [13]. Die Inhalte der Verordnung umfassen [10]:

  • die Diagnose nach ICD-10, inklusive eventueller Nebendiagnosen
  • Gründe und Ziele des Rehabilitationssports
  • die Dauer des Rehabilitationssports
  • eine Empfehlung der geeigneten Rehabilitationssportarten
  • bei einer weiteren Verordnung eine Begründung, warum der Rehabilitationssport weiterhin notwendig ist und die Übungen nicht selbstständig durchgeführt werden können

Die Verordnung des Rehabilitationssports belastet das Heilmittelbudget nicht und kann daher allen Krebspatientinnen und -patienten verschrieben werden [10]. Häufig muss die Verordnung vor Beginn des Rehabilitationssports vom jeweiligen Sozialleistungsträger genehmigt werden [10].

Hierbei gilt die individuelle Regelung des jeweiligen Sozialleistungsträgers. Im Anschluss können sich die betroffenen Personen ein Rehabilitationssport-Angebot suchen und mit dem Sport beginnen [10].

Einige Krankenversicherungen verzichten auf eine Genehmigung (Genehmigungsverzicht), sodass nach der Verordnung des Arztes bzw. der Ärztin mit der Suche eines passenden Rehasport-Angebots begonnen werden kann [14]. Die körperliche Aktivität sollte bei an Krebs erkrankten Menschen nicht über die individuelle Belastungsgrenze hinausgehen [7].

Die für den Rehabilitationssport spezifisch ausgebildeten Übungsleitenden nehmen demnach individuelle Anpassungen vor, um für alle Teilnehmenden die optimale Intensität des Sportangebots zu finden. Den Übungsleitenden steht in jeder anerkannten Rehabilitationssportgruppe eine ärztliche Beratung zur Verfügung.

Die weiteren Rahmenbedingungen zur Organisation und Durchführung des Rehabilitationssports sind in der Rahmenvereinbarung “Rehabilitationssport und Funktionstraining” der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) festgelegt [10].

Fazit

Der onkologische Rehabilitationssport unterstützt Menschen mit einer Krebserkrankung bei der Bewältigung physischer, psychischer und sozialer Belastungen. Durch individuell angepasste Übungen und zertifizierte Übungsleitende können Betroffene sicher und gezielt trainieren und somit den vielen Nebenwirkungen und Langzeitfolgen von Inaktivität entgegenwirken. Dabei gibt es Gruppen für alle Altersstufen (Kinder, Jugendliche und Erwachsene).

Die Grundlage für den erfolgreichen Übergang in den Rehabilitationssport und anschließend in das eigenverantwortliche Sporttreiben ist die frühzeitige Beratung der Betroffenen [13]. Der Rehabilitationssport kann unabhängig vom Heilmittelbudget verordnet werden.

Interessenkonflikte: Lene Stegelmann ist Mitarbeiterin im Deutschen Behindertensportverband (DBS) im Projekt “onkoLOGISCH bewegt”. Kerstin Aschenbroich ist Referentin Sportentwicklung (Medizin) beim DBS. Sören Simon ist Referent Sportentwicklung (Rehabilitationssport) beim DBS. Die Autorinnen und der Autor erklären, dass darüber hinaus keine Interessenkonflikte bestehen.

Literatur:

  1. Robert Koch Institut. Zentrum für Krebsregisterdaten. https://www.krebsdaten.de/Krebs/SiteGlobals/Forms/Datenbankabfrage/ datenbankabfrage_stufe2_form.html , zuletzt abgerufen am 11.8.26.
  2. Schüle K, Baumann FT. Einleitung. In: Bewegungstherapie in der Onkologie: Wissenschaftliche Grundlagen, Übungsanleitungen, OTT-Versorgungsmodell. Köln: Deutscher Ärzteverlag, 2022, 2. erw. Auflage.
  3. Baumann FT, Jensen W, Berling-Ernst A, Theurich S, Leitzmann M, Götte M. Exercise therapy in oncology. Deutsches Ärzteblatt 2024; 121: 331-7. doi: 10.3238/arztebl.m2024.0038
  4. Götte M, Kersting S. Sport als Prävention und Therapie bei Krebs. In: Sportwissenschaft. München: Elsevier GmbH, 2021.
  5. Wiskemann J, Voland A, Köppel M. Körperliche Aktivität vor, während und nach Krebserkrankung. Fokus Onkologie 2019; 22(5):51–9. doi: https://doi.org/10.1249/ MSS.0000000000002117
  6. Campbell KL, Winters-Stone KM, Wiskemann J, May AM, Schwartz AL, Courneya KS et al. Exercise Guidelines for Cancer Survivors: Consensus Statement from International Multidisciplinary Roundtable. Med Sci Sports Exercise 2019;51(11):2375–90. doi: 10.1249/MSS.0000000000002116
  7. Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF. S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen. 2024.
  8. Baumann FT. Besondere Hinweise zur Bewegungstherapie unter der medizinischen Therapie. In: Bewegungstherapie in der Onkologie: Wissenschaftliche Grundlagen, Übungsanleitungen, OTT-Versorgungsmodell. Köln: Deutscher Ärzteverlag, 2022, 2. erw. Auflage.
  9. Froböse I, Wilke C, Herausgeber. Training in der Therapie. 1: Grundlagen. In: 4. Auflage. München: Elsevier, Urban & Fischer, 2015.
  10. Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR). Rehabilitationssport und Funktionstraining Rahmenvereinbarung. 2022.
  11. Deutscher Behindertensportverband. Interne Statistik. Unveröffentlicht. 2025.
  12. Deutsche Krebshilfe. Bewegung und Sport bei Krebs. https://www.krebshilfe.de/informieren/ueber-krebs/mit-krebs-leben/bewegung-und-sport-bei-krebs/ , zuletzt abgerufen am 11.8.26.
  13. Schüle K, Wirtz-Derksen P, Kuhlbach C. Rehabilitationssport. In: Bewegungstherapie in der Onkologie: Wissenschaftliche Grundlagen, Übungsanleitungen, OTT-Versorgungsmodell. Köln: Deutscher Ärzteverlag, 2022, 2. erw. Auflage.
  14. Deutscher Behindertensportverband. Übersicht Genehmigungsverzicht Rehasport. https://www.dein-rehasport.de/aktuelles/news-detail/genehmigungsverzicht-im-rehasport, zuletzt abgerufen am 11.08.2026.

 

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