Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (15. Juli) seinen Haken an das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) gesetzt. Damit sollen Kassen breiten Zugriff auf Versicherungsdaten erhalten, zudem soll ein digitaler Versorgungseinstieg über die App der elektronischen Patientenakte (ePA) – ebenfalls in Händen der Krankenkassen – geschaffen werden.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) hat den Beschluss als „den nächsten Schritt in eine Kassenmedizin“ scharf kritisiert. Bereits seit Bekanntwerden erster Eckpunkte hatte sich der Verband, unter anderem in seiner offiziellen Stellungnahme, gegen entscheidende Passagen des Gesetzes gestemmt. „Getarnt unter dem Deckmantel der Digitalisierung werden Krankenkassen von Kostenträgern zu aktiven Versorgungsakteuren umgebaut“, betonten die Bundesvorsitzenden des HÄV, Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier, am Mittwoch.
Das Digital-Gesetz, das sich weiter im parlamentarischen Verfahren befindet, umfasst einen weiten Strauß an Vorhaben. Der nun beschlossene Regierungsentwurf ist noch umfangreicher als der bereits deutlich kritisierte Referentenentwurf: aus zehn Artikeln wurden 16, aus rund 200 Seiten wurden mehr als 260. Vor allem im Bereich der Forschungsdatennutzung sind neue Passagen hinzugekommen.
Folgende Vorhaben sind dabei besonders relevant für Hausärztinnen und Hausärzte:
1. Kassenblick in die ePA
Schon das 2024 in Kraft getretene Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) hatte Kassen Befugnisse eingeräumt, Abrechnungsdaten zu analysieren, um Versicherte auf Risiken hinzuweisen oder Präventionsangebote zu machen, was der HÄV als „Dammbruch“ kritisiert hatte. Das GeDIG knüpft hieran an und legt noch eine Schippe drauf: So sollen Kassen künftig die Möglichkeit erhalten, die personenbezogenen Daten ihrer Versicherten aus der ePA auszuwerten, um auf Risiken bestimmter Erkrankungen bzw. entsprechende Angebote hinzuweisen. Konkret geht es also beispielsweise nicht mehr nur um in der Breite versendete Impferinnerungen, sondern eine Einordnung individueller Risiken und patientenbezogene Empfehlungen für Patientin xy.
Wichtig in der Praxis: Hierfür ist zwar eine Zustimmung der Patientinnen und Patienten nötig. Wie genau diese eingeholt wird – also beispielsweise auch „versteckt“ über eine Einwilligungsschaltfläche, wie man es von Cookie-Einwilligungen auf Webseiten kennt –, ist noch unklar. „Die wenigsten Patientinnen und Patienten werden erkennen, dass sie mit einer einfachen Zustimmung eine gläserne Patientenakte in Richtung ihrer Krankenkasse schaffen“, fürchtet Buhlinger-Göpfarth.
Mit Einwilligung des Versicherten dürfen Krankenkassen sogar Daten von seinen Wellness-Anwendungen erheben, ordnete die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nach dem Kabinettsbeschluss ein und erinnerte, dass es keinen Nutzenbeleg für eine solche zusätzliche Beratung gebe.
Unisono warnten HÄV, KBV und Bundesärztekammer (BÄK) am Mittwoch vor dramatischen Folgen für die Arzt-Patienten-Beziehung. „Damit droht die ärztliche Schweigepflicht, unter dem Vorwand der Digitalisierung, Stück für Stück ausgehöhlt zu werden“, so Buhlinger-Göpfarth. BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt sieht, dass zentrale Inhalte des Gesetzes das Potenzial hätten, „die vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung erheblich zu beeinträchtigen.“
Krankenkassen sollen auch weitere personenbezogene Daten, etwa zu Rauchverhalten, Ernährung oder Alkoholkonsum, bei Versicherten selbst oder bei Dritten erheben können. Zudem sollen Krankenkassen in sogenannten Reallaboren die Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten erproben dürfen.
2. ePA-App statt Wartezimmer
Das GeDIG legt zudem die nächsten Grundsteine für einen digitalen Versorgungseinstieg. Dieser soll über die ePA-Apps der Krankenkassen erfolgen und neben einer digitalen Terminvermittlung und einer E-Überweisung auch eine digitale Ersteinschätzung umfassen. KBV und Kassen sollen die Anforderungen hierfür binnen eines Jahres für eine digitale Ersteinschätzung formulieren; neu im Regierungsentwurf enthalten ist die Vorgabe, dass dies auch im Benehmen mit den Verbänden für IT- und Medizintechnologie erfolgen muss.
Blumenthal-Beier sieht darin einen „Komplettumbau unseres Gesundheitssystems hin zu einem Kassensystem“. Die Kostenträger würden zum Türsteher der Versorgung gemacht, was dem geplanten Primärversorgungssystem konträr entgegenstehe.
In ihren Apps dürfen die Kassen zudem umfangreiche weitere Bausteine implementieren, etwa Hinweise zur Gesundheitsprävention und für geeignete Vorsorgeuntersuchungen, Erinnerungen an den nächsten Check-Up sowie KI-gestützte Angebote, wie Aufbereitung von Befunden aus der ePA und versichertenindividuelle Beipackzettel.
Die KBV warnte vor „vorporgrammiertem Chaos“, da es insgesamt mehr als 90 ePA-Apps gebe.
3. Kein HZV-Merkmal auf der eGK
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband kritisiert darüber hinaus, dass weiterhin nicht vorgesehen ist, die Teilnahme an den Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu hinterlegen. Dies würde für den Praxisalltag eine deutliche Erleichterung bringen und wäre – analog zu anderen Vorhaben im Gesetz – einfach umzusetzen. Denn: Andere Informationen wie KV-Region oder DMP-Teilnahmestatus werden beispielsweise problemlos auf der eGK gespeichert.
Besonders unverständlich ist dies aus Sicht des HÄV mit Blick auf das geplante Primärarztsystem. Der HZV-Teilnahmestatus auf der eGK würde beispielsweise die Beratung im Rahmen der 116117 „stark vereinfachen“.
„Diese Chance wurde unerklärlicherweise schon wieder verpasst“, so Buhlinger-Göpfarth.
Das Gesundheitsministerium spricht von einer jährlichen Entlastung der Leistungserbringer von rund 445 Millionen Euro, darunter unter anderem 150 Millionen Euro durch den Mail-Versand von Arztbriefen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat an diese versprochenen Entlastungen ein Fragezeichen gesetzt.
„Die Nutzung digitaler Anwendungen soll sowohl für Leistungserbringer als auch für Versicherte zu einer Selbstverständlichkeit werden“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mit Beschluss des Gesetzes. Die ePA solle zum ständigen Begleiter werden, auch für Gesunde.
